Diskussion:Infamie

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D4:6720:F700:D822:B376:1230:E3D6 in Abschnitt Welscher Kram...

Welscher Kram... Bearbeiten

Ich habe stark den Eindruck, dass dieser Artikel vor allem auf faulen und/oder umnbedachten Übersetzungen bzw. Ebengeradenichtübersetzungen aus dem Romanischen (Frz. usw.) und dem Englischen fußt. Wenn es da heißt, unter Infamie verstehe man " im gewöhnlichen Sprachgebrauch" dieses oder jenes, möchte ich ganz laut lemme stop you right there rufen, bevor noch schlimmeres geschieht. Das Wort "Infamie" gehört nämlich überhaupt gar nicht dem "gewöhnlichen Sprachgebrauch"an , in Deutschen zumindest nicht, sondern ist hier ein recht gezierter und so oder so vollkommen antiquierter Gallizismus. Und daher möchte ich auch meine Großmutter darauf verwetten, dass der Begriff in der deutschen Rechtsordnung überhaupt gar nirgends vorkommt. „Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte konnte im deutschen Strafrecht bis 1969 als Nebenfolge der Verurteilung wegen bestimmter Straftaten erklärt werden“ - mag sein, aber dafür kennen und kannten weder StGB noch BGB die Bezeichnung "Infamie" - trotzdem wird hier irreführender- bis fälschlicherweise suggeriert, dass das hier der einschlägige Rechtsbegriff sei. --2003:D4:6720:F700:D822:B376:1230:E3D6 16:50, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten