Diskussion:Immaterieller Vermögensgegenstand

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 213.39.178.38

Hallo zusammen, es liegt im Auge des Betrachters, den wieder angefügten Link als Eigenwerbung oder weiterführenden Hinweis zu betrachten. Vielleicht ist nun gelungen, Letzteres hervorzuheben; sonst bitte einmal mit "Bilanzierung Software" eine Suchmaschine anwerfen: Google führt diese Seite derzeit an Platz 2. Die weiterführenden Informationen werden durch das künftige Aktivierungs-Wahlrecht NICHT weniger bedeutsam; die weiterführenden Informationen sind auf andere immaterielle Wirtschaftsgüter übertragbar. 2009-04-08 (nicht signierter Beitrag von UrsUB (Diskussion | Beiträge) 09:05, 8. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Nein, das liegt nicht im Auge des Betrachters, das ist Werbung. Entfernt. Bitte nicht wieder einfügen. --213.39.178.38 09:07, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Na dann fort mit diesem Werbe-Link (ich stelle ihn nicht wieder her). Ich empfehle dann auch, den Satz zu entfernen, für den dieser Link weiterführende Informationen offeriert - andernfalls würde der interessierte Leser genötigt, eine Suchmaschine zu nutzen, um in ihm aufkommende Fragen zu beantworten. Wegen vieler Tausend Abrufe dieses PDF aufgrund Links aus Fachforen, in denen eben diese Punkte diskutiert werden, für die das PDF Antworten gibt, kann mir das egal sein. --- BTW: Stellen Verweise auf Bücher/Fachliteratur auch Werbung dar? Die kosten (im Gegensatz zu hier diskutierten Informationen hinter dem Link) sogar noch Geld. UrsUB (Diskussion | Beiträge) 08:32, 9. Apr. 2009 )