Der Artikel ist ja ganz nett gemacht, aber der Stil kann so nicht bleiben. "Hilfreich, sobald dem Mensch eine Erkältung erwischt...". So ein Stil ist nicht lexikontauglich, von den Rechtschreibfehlern ganz zu schweigen... Bitte dringend überarbeiten! Danke! Gruß Ogb 20:19, 24. Sep. 2007 (CEST)
Ist ein Hustenbonbon nun ein Arzneimittel oder einfach eine Süßigkeit, die (angeblich) gesund sein soll? Laut medizinischer Definition versteht man unter einem Arzneimittel doch etwas Anderes, oder? (nicht signierter Beitrag von 91.7.98.4 (Diskussion | Beiträge) 19:45, 4. Jul. 2008 (CEST))
- Das, was hier beschrieben wird, ist eine Süßigkeit. Als Arzneimittel heißt das üblicherweise Lutschpastille und enthält andere Zusatzstoffe (als Lokalanästhetikum z. B. Benzocain und ähnliches). — PDD — 15:13, 18. Apr. 2010 (CEST)
- Hustenbonbon unterliegen auch als Ausnahme nicht der VERORDNUNG (EG) Nr. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. --klasam 11:48, 17. Dez. 2010 (CET)