Diskussion:Hornbach (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gunnar.Kaestle in Abschnitt Blaulinks auf Begriffsklärungsseiten
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Bei einer BKS gilt die Regel: Pro Eintrag nur ein verlinkter Wikipedia-Eintrag. Das ist bei Gewässern entweder der Klammerbegriff mit dem genauen Lemma oder - sofern dieser fehlt - die geographisch granulärste Angabe in der Erläuterung, z.B. die Gemeinde durch die das Gewässer fließt, oder das nächst größere Gewässer in die es mündet. --Gunnar (Diskussion) 15:45, 19. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Eine zweite Regel ist, dass keine Pipelinks erlaubt sind, d.h. das Linkziel ist immer komplett im BKS-Eintrag zu nennen und nicht zu kaschieren. Zudem sollte keine Wüste von Rotlinks entstehen, sondern wenn für einen Gewässereintrag noch kein spezieller Wikipedia-Artikel angefertigt wurde, dann ist der Name des Gewässers mit einem Rotlink auszustatten und maximal ein weiterer Begriff dieser Zeile mit einem Blaulink. --Gunnar (Diskussion) 16:21, 19. Feb. 2022 (CET)Beantworten