Diskussion:Honorarberatung

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2001:A61:2510:2C00:4D65:AD50:8517:C8B7 in Abschnitt Vergütung Honorarberater

Abgrenzung Versicherungsberater? Bearbeiten

Hallo, kann jemand die Tätigkeit von der des Versicherungsberaters sauber abgrenzen? Ist jeder von der IHK zugelassene Versicherungsberater somit gewissermaßen Honorberater? --78.48.243.21 20:29, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Situation in Deutschland: Register? Bearbeiten

Wenn ich es richtig verstehe, ist das erwähnte "Register" eine rein private Angelegenheit einer bestimmten Firma (ggf. sogar nur für verbundene Honorarberater?). Wenn dies so ist, sollte man deutlich machen, dass es sich nicht um ein öffentliches Register à la Gewerbeaufsicht oder IHK handelt. --78.48.243.21 20:29, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Aktuelle Situation in Deutschland Bearbeiten

"Honorarberatungsbank" ist mit Sicherheit kein legitimer Gattungsbegriff, sondern eine selbstgewaehlte Marketing-Bezeichnung der Quirinbank. Eine einfach Google-Suche nach "Honorarberatungsbank" bestaetigt dies, alle resultierenden Links verweisen auf die Quirinbank.

Hinzu kommt, dass, selbst wenn es diesen Gatttungsbegriff geben sollte, die Quirinbank nicht darunter fallen sollte. Es waere anzunehmen, dass "Honorarberatungsbanken" exklusiv auf Honorarbasis operieren, und nicht nur - wie die Quirinbank - einen Teil ihrer Dienstleistungen per Honorar abrechnen. Die Quirinbank nimmt aber, um ein Beispiel zu nennen, im Immobiliebereich nach wie vor Abschlussprovisionen.

In Bezug auf Relevanz ist anzumerken, dass es Honorarberatung in Deutschland lange vor der Quirinbank gab. Wenn man die aktuelle Marktsituation kommentieren moechte, dann waere eine Marktuebersicht sicher sinnvoller als die exklusive Nennung eines Marktteilnehmers. (nicht signierter Beitrag von AlexanderUK (Diskussion | Beiträge) 01:40, 27. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Hallo! Zunächst zur Bezeichnung der Quirin Bank: Honorarberaterbank ist die zu verwendende Bezeichnung, da dies die überwiegend verwendete journalistische Bezeichnung ist ([1], [2], [3] & [4]), Honorarberatungsbank hingegen kaum in den Medien zu lesen ist ([5]).
Zu Relevanz/Marktsituation: Es geht hier keineswegs um die „exklusive Nennung eines Marktteilnehmers“, sondern um die Abgrenzung von enzyklopädisch relevanten Inhalten u. a. von Werbeeinträgen! Sofern unter Beachtung der einschlägigen Grundprinzipien der Wikipedia, hier v. a. WP:NPOV und WP:TF einhergehend mit WP:Q, von dir oder (einem) anderen Nutzer(n) eine Marktübersicht ausgearbeitet wird, spricht grds. nichts dagegen, ist vielmehr zu begrüßen! Bislang (zumindest seitdem ich den Artikel beobachte) ist dergleichen jedoch nicht erfolgt, ganz im Gegenteil...
Abschließend zur Relevanz der Quirin Bank: Sie ist klar relevant (vgl. z. B.: FTD: „Die Quirin Bank ist Vorreiter bei der Beratung gegen Honorar.“); unsere Aufgabe die neutrale Darstellung bekannten Wissens. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 13:57, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Klartext? Bearbeiten

Ein Gedankenanstoss...

http://www.wiwo.de/finanzen/finanzlobby-wie-versicherer-unabhaengige-finanzberatung-verhindern-seite-1/5663948-1.html (nicht signierter Beitrag von 46.115.60.116 (Diskussion) 01:44, 7. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Stand der Diskussion im April 2014 Bearbeiten

Der Artikel ist in seiner jetzigen Form in vielerlei Hinsicht verbesserungswürdig:

  1. Er ist auch schon im allgemeinen Teil sehr Deutschland-zentrisch, die Ausführungen über die „engere und weite Definition“ gelten fast nur für Deutschland, in vielen Ländern (z.B. UK, Schweden) gibt es ja gar keine Provisionstarife mehr und auch kein Provisionsabgabeverbot. Der Artikel lässt einen vermuten, Honorarberatung sei in Deutschland erfunden werden. Die Entwicklung z.B. in UK ist Deutschland aber Jahrzehnte voraus.
  2. Er ist veraltet, das Honoraranlageberatungsgesetz in seiner finalen Form ist nicht eingearbeitet.
  3. Er ist unvollständig. Die gesetzlichen Regelungen zur Beratung von Versicherungsprodukten fehlen, denn auch die formen die Tätigkeit eines HB in Deutschland.
  4. Er ist an zahlreichen Stellen sachlich falsch. Provisionsberater sind nicht zwangsläufig Mitarbeiter des Herstellers oder Vertriebspartner, sie können auch als selbständige Berater über Plattformen agieren. Honorarberatung zu Versicherungen ist auch in Deutschland rechtskonform ohne Erfolgshonorar möglich, aber eben nicht für Versicherungsmakler, sondern nur für Versicherungsberater. Das sind aber Honorarberater in Deutschland i.d.R. nicht.
  5. Der Artikel lässt den neutralen Standpunkt vermissen, es geht um die „edlen Honorarberater im Kampf gegen die bösen Provisionsberater“. Argumente und Sichtweisen, die Honorarberatung kritisch sehen, wurden außer Acht gelassen und die Problematik der Provisionsberatung polemisiert.
  6. Er ist weitestgehend unbelegt, besonders die pauschale Abwertung der Provisionsberatung kommt ohne Belege aus.

Würde mich freuen, wenn man den Artikel vor diesem Hintergrund erweitern und überarbeiten könnte. Ich werde mal was beisteuern. CommuniCado (Diskussion) 15:19, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Löschung Haftung Bearbeiten

Ich habe den Satz "Ein weiterer Vorteil der Honorarberatung: Wird der Kunde falsch beraten, kann der Versicherungsberater dafür haftbar gemacht werden." gelöscht. Drei Gründe:

  • Es fehlt ein Beleg
  • Versicherungsberater und Honorarberater sind keine Synonyme, der Großteil der Honorarberater sind keine VB.
  • Nicht nur der Versicherungsberater haftet für seine Beratung, das tun auch Anlageberater und Versicherungsmakler, unabhängig von der Vergütungsform.

CommuniCado (Diskussion) 14:44, 30. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 02:51, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Vergütung Honorarberater Bearbeiten

"Die Kosten einer Honorarberatung orientieren sich laut Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater, am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Stundensätze liegen so häufig bei 150 Euro brutto pro Stunde." Der Absatz ist Schmarrn. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kennt keine Stundensätze. Vielmehr werden Pauschalen anhand der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für den Mandaten gebildet (§ 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Mir fehlt leider die Expertise, wie bei Honorarberatern tatsächlich abgerechnet wird. --2001:A61:2510:2C00:4D65:AD50:8517:C8B7 22:28, 28. Jun. 2018 (CEST)Beantworten