Diskussion:Hochstift Münster

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Pentaclebreaker in Abschnitt Ständestaat??

Wenn ich das richtig sehe, war die Herrschaft Anholt - ebenso wie die 1708 erworbene Herrschaft Werth - keine Enklave, sondern ein angrenzendes Gebiet.

Anholt gehörte übrigens nie zum Fürstbistum Münster, sondern wurde als Herrschaftsgebiet erst im Fürstentum Salm mit den vormals münsterischen Ämtern Bocholt (damals einschließlich der aufgekauften Werth) und Ahaus unter einer gemeinsamen Herrschaft des Fürsten zu Salm-Salm und des Fürsten zu Salm-Kyrburg vereinigt. Ab 1806 (siehe Rheinbundakte) kam dann noch die mediatisierte Herrschaft Gemen, die bis 1806 eine Enklave im umgebenden Herrschaftsgebiet bildete, zum Fürstentum Salm hinzu.

"Der Ursprung" Bearbeiten

Der erste Teil dieses Abschnittes ist völliger Unsinn. Das Bistum Münster war im 12. Jh. genauso wenig ein Teritorialstaat wie das Herzogtum Sachsen, und politische Macht hatte der Bischof von Münster auch schon vorher. Das Territorium Münster wurde wie andere Territorien erst in den folgenden Jahrhunderten allmählich gebildet.

Woher stammt die hier wiedergegebene eigenartige Auffassung? Quellen sind nicht angegeben!

--Qlungkx 18:59, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Stimme zu. Würde es analog Fürstbistum Paderborn schreiben. Ich mache mal den ersten Versuch. --Westfalenbaer 20:14, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ständestaat?? Bearbeiten

Ständestaat verlinkt zur Staatstheorie des 20. Jarhunderts, ohne irgendwelche ernsthaften Bezüge zum Mittelalter . . . Ständeordnung wäre glaube ich ein besserer Link. Außerdem sind ja wohl ALLE (mittel)europäischen Herrschaftsgebiete, bis zur Französischen Revolution ständisch organisiert gewesen. Vielleicht wäre Gebiet mit ständisch organisierter Feudalherrschaft besser. Außerdem ist der Begriff Staat eigentlich nicht anwendbar, deshalb durchgehend durch Herrschaftsgebiet zu ersetzen. tö Pentaclebreaker (Diskussion) 08:54, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten