Diskussion:Hilfssignal

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Falk2 in Abschnitt Umgehung sämtlicher Hindrnisse

Streckenblock Bearbeiten

Die „geschlossene Einfahrt“ ohne Hilfssignal dagegen läuft auf eine Blockstörung hinaus: der letztbefahrene Streckenabschnitt wird nicht frei gemeldet und kann für den Folgezug nur mit einer Notbedienung befahren werden. Die Störung innerhalb des Bahnhofes wirkt sich so auf die angrenzende Strecke aus.

Gibt es in schweizer Stellwerken keine Einrichtung, die dem Anschalter beim deutschen Felder- oder Relaisblock entspricht? Beim automatischen Streckenblock mit durchgehend selbsttätiger Gleisfreimeldung ist er oder vergleichbare Einrichtungen nicht notwendig, weil der Streckenblock auch ohne Signalbedienung wieder in Grundstellung kommt. Dass sich Störungen in einem Bahnhof auf den Streckenblock auswirken, kann eigentlich nicht gewollt sein. Eigentlich sollte auch in der Schweiz die Haltstellung von Einfahrsignalen als Rückblockkriterium ausreichen. –Falk2 (Diskussion) 17:02, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Umgehung sämtlicher Hindrnisse Bearbeiten

Das Einschalten des Hilfssignal bewirkt stellwerkstechnisch eine Umgehung sämtlicher in der Fahrstrasse befindlicher möglicher Hindernisse.

Ist das wirklich so oder ist nur die Formulierung verunfallt? Dass ein Signal, dass einen schriftlichen Befehl ersetzt, freibedienbar sein muss, gehört zum Funktionsprinzip. Ein schriftlicher Befehl wirkt auch nicht auf technischen Abhängigkeiten und lässt sich dementsprechend auch dann erteilen, wenn eben keine Fahrstraße eingestellt werden kann. Ein deutsches Ersatzsignal wird ebenso geschaltet wie ein freistellbares Rangiersignal. Der einzige Unterschied ist, dass die Bedienung gezählt wird und nachgewiesen werden muss. Ist das bei Schweizer Bahnen grundlegend anders? –Falk2 (Diskussion) 17:50, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten