Hans Henning Atrott ist nicht wegen "aktiver Sterbehilfe" in Konflikt mit dem Gesetz geraten, sondern wegen Verstoßes gegen die Gefahrstoffverordnung und Steuerhinterziehung. Er hatte Suizidwilligen zu stark überhöhten Preisen Zyankali verkauft. Eine solche Beihilfe zum Suizid ist in der Regel nicht strafbar, da auch der Suizid selbst keine Straftat ist. Mit aktiver Sterbehilfe (§ 216 StGB) hat das aber nichts zu tun. Bitte korrigieren Sie dies im Pohlmeier-Artikel. -- 217.91.63.215 09:38, 27. Aug. 2007 (CEST)