Diskussion:Heizkostenverteiler

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von DonRolfo in Abschnitt M-Wert

Warum zwei Röhrchen? Bearbeiten

In meinem "Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip" sind immer zwei röhrchen, unterschiedliche Farbe, unterschiedliche große, unterschiedlicher Pegelstand. Warum? Würd dann gern den Artikel um diese Info ergänzen --217.84.175.187 22:44, 16. Nov 2004 (CET)

Das eine Röhrchen (das mit der Skala bzw. den Skalen) ist das, aus dem aktuell Flüssigkeit verdunstet, d. h. der Pegel wird im Laufe der Zeit immer niedriger. Das andere ist das Vorjahresröhrchen. Es ist verschlossen, so dass (fast) keine Flüssigkeit mehr verdunsten kann, d. h. der Pegel ändert sich nicht mehr. Es wird zur Beweissicherung im Heizkostenverteiler aufbewahrt, damit es im Falle von Unstimmigkeiten nach der Abrechnung noch einmal kontrolliert werden kann.
Die beiden Röhrchen haben meines Wissens (ich kenne nur einige Fabrikate) die gleichen Abmessungen. Es könnte aber sein, dass die Sichtfenster im Heizkostenverteiler unterschiedlich gross sind und dass die Röhrchen dadurch unterschiedlich gross aussehen.
Die Farbe der Flüssigkeit wird jedes Jahr gewechselt, damit es nicht so leicht zu Verwechselungen kommt und damit man erkennen kann, ob das Röhrchen überhaupt bei der letzten Hauptablesung getauscht wurde, oder eventuell schon zwei Jahre alt ist.
Ich hatte gedacht, dass diese Informationen (Vorjahresröhrchen, jährlicher Farbwechsel) in meinem ursprünglichen Artikel hinreichend berücksichtigt sind. Aber die Frage zeigt, dass ich mich getäuscht habe. Andererseits weiß ich auch nicht, wie man das jetzt in den Artikel einbauen soll, ohne dass daraus ein Roman wird. Stattdessen würde ich weitere Gliederungspunkte (z. B. Geschichte der Heizkostenverteiler) bevorzugen.--Zum 23:58, 29. Nov 2004 (CET)

linkvorschlag Bearbeiten

Hallo, ich hab nach verdunstungszählern gesucht und hab die Seite nur über umwege gefunden. Könntet Ihr bitte noch links von http://de.wikipedia.org/wiki/Messinstrument auf diese Seite setzen? Die fehlen irgendwie. Danke. -- 82.82.208.128 19:02, 14. Mär. 2005 nachsig.

Auf der genannten Seite gibt es einen Link auf einen noch nicht vorhandenen Artikel Heizungsverdunster. Ich vermute, dass damit Heizkostenverteiler gemeint sind. Habe das mal auf der zugehörigen Diskussionsseite angefragt. --Zum 00:24, 18. Mär 2005 (CET)

Geheimnis der Bewertung Bearbeiten

Das die Ermittlung des Bewertungsfaktors für den Heizkostenverteiler zum Heizkörper ein "Betriebsgeheimnis" des Messdienstes ist, ist leider Humbug. Zunächst wird der Heizkörper und damit seine Heizleistung bestimmt. Hat man zum Beispiel einen HKV der bei einem Heizkörper mit 1000 Watt Leistung einen Strich in einer gewissen Heizzeit zählt, dann wird erhöht sich der Bewertungsfaktor bei einem 2000 Watt Heizkörper um 2. In der gleichen Zeit wurden 2000 Watt statt 1000 Watt geheizt/verbraucht. Da ein Heizkostenverteiler nicht ideal ist muss dann noch ein vom Hersteller des Heizkostenverteilers oder Heizkörperherstellers ermittelter Korrekturfaktor hinzugerechnet werden. Einfach gesagt verhält sich so ein HKV an einem 2000 Watt Heizkörper etwas anders als bei dem 1000 Watt Heizkörper. Diese Tabellen sind frei zugänglich.

Das Geheimnis besteht in der Bestimmung des Heizkörpers. Die Dinger sind teilweise so alt, das kaum jemand weiss was da für eine Leistung herauskommt. außerdem versäumte der Gesetzgeber eine pflichtmäßige Kennzeichnung mit Leistungsangabe an jedem Heizkörper. Da auch nicht auf jedem draufsteht was er für ein Typ ist, ist es eine Kunst den Heizkörper zu bestimmt und damit die Leistung.

Abrechnungen sind häufiger fehlerfrei als Heizkörper falsch bestimmt werden. Vieleicht mag dies mal jemand in gute Worte fassen und entsprechend ergänzen. -- 84.245.189.11 20:24, 22. Dez. 2005 nachsig.

Wenn alle nötigen Daten frei zugänglich sind, dann wäre es doch nett, wenn die URLs bzw. Links für einen Download hier mal genannt würden. Ich weiß nur, dass die Wärmemessdienste ein großes Geheimnis um diese Daten machen und bemüht sind, den Personenkreis klein zu halten, der Zugang zu den (kompletten) Datenbanken hat. Man kann natürlich komplette Bewertungssysteme erwerben, wenn man das nötige Kleingeld hat. Ich weiß allerdings nicht, ob die dann für alle erdenkliche Heizkostenverteiler taugen, oder ob sie auf bestimmte Fabrikate abgestimmt sind.
Zumindest war es früher einmal so, dass man als Verbraucher nicht nachrechnen konnte, ob die Bewertung eines bestimmten Heizkostenverteilers korrekt ist. (Und das nicht nur, weil sämtliche Heizkostenverteiler der Anlage mit einem anlagenspezifischen Faktor beaufschlagt sein könnten.) Auch für Verbraucherberatungen und Gutachter war das nicht möglich. Dass das heute anders ist, wäre mir neu.
Man sollte einen Lexikonartikel auch nicht mit einer wissenschaftlichen Abhandlung verwechseln. Man muss manchmal auch einfach ein Detail weglassen oder ein vereinfachendes, griffiges Wort ("Betriebsgeheimnis") verwenden, damit der Text für einen Laien verständlich bleibt. Das würde m. E. manchem Artikel in Wikipedia guttun.--Zum 20:39, 5. Jan 2006 (CET)
Ein Geheimnis ist die Bewertung wohl kaum. Sie ist nur manchmal schwierig, wenn es sich um sehr exotische Heizkörper handelt. Überschlägig kann der Nutzer die Bewertung prüfen, indem er die Größe seiner Heizkörper entsprechend ihrer Länge, Höhe und Tiefe mit den Faktoren nach der Daumenregel vergleicht, daß ein größerer Heizkörper i.a. mit einem größeren Faktor bzw. mit einer größeren Skala bewertet sein muß. Ausnahmen treten vor allem bei Heizkörpern auf, bei denen der Wärmekontakt zwischen Heizkörper und Heizkostenverteiler schlecht ist. Beispiele dafür sind häufig Design-Heizkörper im Badbereich. --91.37.233.161 08:58, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hoffe, die Wärmemessdienste verfahren nicht auch nach der "Daumenregel", obwohl man manchmal den Eindruck haben könnte. Schade, dass hier immer wieder behauptet wird, es gäbe bei der Bewertung der Heizkostenverteiler keine Betriebsgeheimnisse, dass dann aber keine öffentlich zugängliche Quelle für die nötigen Tabellenwerke angegeben wird. Vielleicht haben wir aber auch einfach unterschiedliche Auffassungen davon, was das Wort "Betriebsgeheimnis", das im Arktikel übrigens seit Monaten durch eine weniger griffige Formulierung ersetzt ist, bedeutet.--Zum 11:56, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Es gibt wirklich keine Geheimnisse bei der Bewertung. Wie oben von anderen Diskussionsteilnehmern ausgeführt, ist die Bestimmung des Heizkörpertyps und damit die Bestimmung der Heizkörperleistung das eigentliche Problem. Die Sammlung und Aufbereitung der dazu benötigten Daten ist bei 70.000 bis 100.000 existierenden Heizkörpertypen etwas aufwendig. Dazu gehört dann auch noch die Ausarbeitung eines Systems, wie man aus dem Datenwust das richtige Ergebnis herausfindet. Wer eine solche Sammlung selbst durchgeführt oder für sehr teures Geld gekauft hat, gibt sie aus verständlichen Gründen nicht gerne her. Als selbst auf dem Gebiet Arbeitender treffen mich die Anführungszeichen bei der Daumenregel einigermaßen, ist doch eben diese Daumenregel: Großer Heizkörper --> großer Faktor und kleiner Heizkörper --> kleiner Faktor eine wichtige Grundlage für die Plausibilitätsprüfung bei der Bewertung. Wenn nämlich die Regel verletzt ist, hat man mit großer Wahrscheinlichkeit einen Bewertungsfehler produziert und muß die Bewertung wiederholen. Falsche Bewertungen vermeidet man schon aus Eigeninteresse, sind sie doch für den Meßdienst kritisch, weil sie leicht zu Regreßforderungen führen können.--91.37.250.5 00:33, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ist kein Geheimnis, aber wir geben "sie aus verständlichen Gründen nicht gerne her"? Halte ich für widersprüchlich. Siehe Betriebsgeheimnis--Zum 22:58, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Wenn ich 'sehr teuer' schrieb, dann heißt das ca. 20.000 (in Worten: zwanzigtausend) EUR! Würden Sie sowas so ganz einfach und freiwillig herausgeben? Wenn Sie es alleine nicht schaffen, die Leistung Ihrer Heizkörper zu bewerten -- manchmal steht ja der Hersteller drauf und dann kann man von dem einen Heizkörperkatalog erbitten -- dann bleibt nur, einen Sachverständigen einzuschalten.--91.37.240.55 22:21, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es gibt da Informationen, die für die Allgemeinheit durchaus interessant wären, die aber nur einige wenige Personen aus bestimmten Unternehmen haben. So etwas nenne ich ein Betriebsgeheimnis. Dass diese Unternehmen ihr Betriebsgeheimnis nicht herausgeben oder sich teuer bezahlen lassen, ist durchaus verständlich und berechtigt, wobei es gar nicht darauf ankommt, wie (mit welchem Aufwand) dieser Personenkreis zu diesen Daten gekommen ist. Es zählt einzig, dass die Informationen einen hohen Wert haben.
Die vorangegangenen Beiträge (außer meinen eigenen) beginnen mit ... "Betriebsgeheimnis" ... ist ... Humbug, ein Geheimnis ist die Bewertung wohl kaum und es gibt wirklich keine Geheimnisse bei der Bewertung und kritisieren damit eine Formulierung, die ich bereits in der ersten Version des Artikels verwendet hatte, die aber bereits vor einem Jahr durch eine "entschärfte" Version ersetzt wurde: Die Berechnung des Faktors ist ein Betriebsgeheimnis des jeweiligen Wärmemessdienstes und setzt genaue Kenntnisse über den eingesetzten Heizkostenverteiler und den Heizkörper voraus, die in umfangreichen Mess- und Versuchsreihen gewonnen werden. In diesen Satz geht es primär nicht darum, wie die Wärmemessdienste zu ihren Informationen gekommen sind (umfangreichen Mess- und Versuchsreihen, dass (und möglicherweise wie) sie durchzuführen sind, ist kein Geheimnis), sondern wie sie aus den nicht öffentlich vorliegenden Informationen den letztendlichen Bewertungsfaktor eines HKV (die Skalennummer) bestimmen. Daher halte ich den Satz auch heute noch für zutreffend und kann die Kritik nicht verstehen. Ich kann sie mir nur damit erklären, dass wir unterschiedliche Begriffsdefinitionen für "Betriebsgeheimnis" verwenden.
Übrigens: Auch im genauesten und ausführlichsten Katalog des Heizkörperherstellers wird der vom Fabrikat des HKV abhängige(?) Korrekturfaktor nicht aufgeführt sein.--Zum 20:00, 13. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dem kann ich nur zustimmen. Es gibt bei der Heizkörperbewertung keine Heimlichkeiten. Die Leistungen der aktuellen Heizkörper sind auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller abrufbar. Scwierig wird es nur bei älteren Modellen. Nicht selten finden wir Heizkörper aus der Mitte des letzten Jahrhunderts vor. Dann gilt es in der Heizkörperdatenbank zu grasen oder Vergleichstypen rauszusuchen. Diese Datenbank ist natürlich urheberrechtlich geschützt. Denn das Zusammentragen von über 100.000 Heizkörpern mit Abmessungen, Fotos, Leistungen, Montageanleitungen etc. war nicht ganz billig.

Die Formel zu Faktorberechnung wiederum ist kein Geheimnis. Diese findet man in der Regel auf der Webseite der HKV Hersteller. Genauso wie eine Datenbank mit den Korrekturwerten. Meist aber auch nur gegen Obulus. Ein Gutachter der nicht in der lage ist sich Zugang zu solchen Daten zu verschaffen hat seinen Beruf verfehlt. --84.185.1.178 19:12, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Funkablesbare HKV Bearbeiten

Hi Zum,

die alte Version war auf jeden Fall korrekt; auch die von Dir nunmehr aktuell eingestellten Informationen sind nicht falsch. Es gibt Funk-HKV Systeme, die ihre digitalen Datenprotokolle ein bis mehrmals täglich an den Datensammler/Netzwerkknoten senden. Hat übrigens diverse Vorteile, wenn die Informationen nicht erst und nur einmalig mit Erreichen des Stichtags verschickt werden...

Grüße, Eric


Das ist übrigens bei allen Funsystemen mit Datensammlern so, dass die Messgeräte mindestens ein Funkprotokoll am Tag senden. --84.185.1.178 19:14, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Links zu Abrechnungsunternehmen? Bearbeiten

Nach meiner Auffassung sollten in diesem Artikel keine Links zu Abrechnungs- oder Meßdienstunternehmen eingestellt werden. Zum einen kann bei der Vielzahl der am deutschen Markt existierenden Unternehmen eine vollständige Übersicht nicht gewährleistet werden, zum anderen ist der Artikel keine Werbeplattform für einige in der Branche tätige Meßdienste.

Eric

"Vielzahl" von Unternehmen ? Also soweit ich weiß, gibt es nur drei Unternehmen, die Heizkostenverteiler und entsprechende Abrechnungserstellung anbieten.Über den Verdacht der Preisabsprachen unter diesen war vor einiger zeit übrigens in der Presse zu lesen. -- 80.171.124.145 11:40, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Guten Morgen 80.171.124.145, sicherlich ist es nicht ganz so leicht sich einen Überblick über die Branche der Messdienstunternehmen und dgl. zu verschaffen. Die Branche wird zwar durch ca. vier Unternehmen, die ich jetzt namentlich nicht nenne, geprägt, so daß in Fachkreisen auch von oligoplistischen Strukturen gesprochen wird. Unternehmen, die Dienstleistungen zur Erstellung von Abrechnungen im Sinne der Heizkostenverordnung anbieten, gibt allerdings deutlich mehr. In Deutschland existieren ca. 400 KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen), die ihren Kunden grundsätzlich exakt die gleichen Dienstleistungen zu regelmäßig günstigeren Konditionen anbieten. Trotz Verpflichtung zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsätzes "vertrauen" allerdings viel zu viele Gebäudeeigentümer zu Lasten ihrer Mieter auf die Dienste der teuersten Unternehmen der Branche. Dabei ist eine Heizkostenabrechnung eine Heizkostenabrechnung und bleibt eine Heizkostenabrechnung - das nach rechtlichen Rahmenbedingungen zu erstellenden Endprodukt ist kein begehrtes Designobjekt oder Gemälde eines bestimmten Künstlers...

Richtig ist allenfalls, daß es zwar nicht hunderte von Herstellern der zur Erfassung von Heizungsverbräuchen grundsätzlich verwendeteten Heizkostenverteilern gibt, aber mehr als drei sind es auch hier!

Grüße, Eric--ez 10:56, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Heizkostenverteiler Bearbeiten

1.) Was ist eine Niedertemperaturheizung?
2.) EN 835 kann ich nicht finden, vgl. Europäische Norm
3.) Wie wird die Temperaturdifferenz auf die Verdunstungsröhrchen aufaddiert/integriert?
4.) Wie wird der individuelle Faktor jedes einen Heizkörpers ermittelt?
Mit freundlichen Grüßen
Bo Winkelmann -- 85.176.208.89 22:26, 30. Jan. 2008 nachsig.


EN 835 http://www.beuth.de/cmd?workflowname=basicSearch&websource=six1&search_itemtyp=DOK&search_ruleset=&search_searchstring=dinen835&search_docnumber=&search_issuedate=&search_icsgroup=&languageid=de

Niedertemperaturheizung

Definition: Hier wird das Wasser im Kessel abhängig von der Außentemperatur automatisch auf die erforderliche Temperatur erwärmt. Manuelle Vorgabewerte sind möglich. Während bei älteren Heizungen das Wasser mit einer Temperatur von bis zu 90 &orm;C in den Heizkörper eintritt (Vorlauftemperatur) und mit ca. 70 ºC zurückläuft, liegt die Vorlauftemperatur bei Niedertemperaturheizungen oft unter 50 ºC. oder auch: Heizsystem mit Vorlauftemperaturen zwischen 30 und 50 Grad Celsius; bedingt grössere Heizflächen, z.B. Fussbodenheizung, Elektrozentralheizung oder: sind Heizungssysteme, die mit Vorlauftemperaturen zwischen 40 und 60 Grad Celsius betrieben werden. Als Energieträger kommen Öl und Gas in Frage. Durch größere Heizflächen erreicht die Raumwärme auch bei den niedrigen Temperaturen gewünschte Werte - deshalb sind Niedertemperaturheizungen ideal für eine Fußbodenheizung. Heizkessel erreichen während der gesamten Betriebszeit Kesselwassertemperaturen zwischen siebzig und neunzig Grad Celsius, Niedrigtemperaturheizkessel dagegen halten die Wassertemperatur unter dem Punkt der Schwitzwasserbildung. Verluste an Wärmeenergie fallen geringer aus. Niedertemperaturheizkessel werden auf Öl- oder Gasbasis mit einer Vorlauftemperatur von 40 bis 60° C betrieben (es gibt auch Modelle mit Vorlauftemperaturen von 35 bis 75° C). Mit Heizkörpern größerer Heizflächen (z.B. der Fußbodenheizung) läßt sich die gewünschte Raumtemperatur erreichen. Brennwertkessel erreichen während der gesamten Betriebszeit Kesselwassertemperaturen von 70 bis 90° C, Niedertemperaturheizkessel dagegen halten die Wassertemperatur darunter. So vermeiden sie das Kondensieren von Dampf, die sog. Schwitzwasserbildung im Rohrsystem und den dadurch eintretenden Verlust an Wärmeenergie. Durch eine außentemperaturabhängige Steuerung der Kesselwasser- oder Vorlauftemperatur kann man Stillstandsverluste minimieren. Eine Förderung von Niedertemperatur(heiz)kesseln ist nach dem CO2-Minderungsprogramm möglich.

Ein Bewertungsfaktor wird ermittelt anhand der Norm-Heizleistung des betreffenden Heizkörpers im Zusammenspiel mit dem konkreten Heizkostenverteiler (Marke, Typ) sowie weiterer Faktoren, die gegebenenfalls zu berücksichtigen sind, heir sei exemplarisch ein Korrekturfaktor für nutzungsbedingt kältere Räume genannt. Wer sich für dieses Thema weitergehend interessiert, kommt nicht darum herum, sich die entsprechende Fachliteratur wie z.B. das Handbuch der Heizkostenabrechnung zu besorgen. Hier ist der Vorgang der Bewertung detailliert beschrieben.

--ez 09:37, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank Herr Zepperfeld,
vielleicht noch eine Frage im Voraus, bevor ich mir das Buch und Norm kaufe/ausleihe, ist das nach der Artikel richtig interpretiert, dass Heizkörper, die vorne herein das Heizwasser unter 60 Grad Celsius Vorlauftemperatur bekommen und dementsprechend die Rücklauftempereatur je nach dem um die 30 Grad Celsius liegt, sind normale Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (Klasse A nach EN 835) nicht zugelassen, da ihre Messgenauigkeit dafür nicht ausreicht?
Mit freundlichen Grüßen
Bo Winkelmann, 08. Feb. 2008 -- 85.176.212.103 21:13, 8. Feb. 2008 nachsig.


Hallo Herr Winkelmann,

wie so häufig im Leben sind ind manche scheinbar ganz banalen Sachen leider nicht immer so einfach und für jederman auf den ersten Blick nachvollziehbar, wie man es gerne hätte... Sie wissen bereits, daß man bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip (HKVV, gerne auch Röhrchen, Verdunster, Verdampfer usw. genannt) unterscheiden muß zwischen den Klasse-A und den Klasse-B Verdunstern. Von der Erfassungstechnik basieren beide Arten natürlich auf dem Verdunstungsprinzip. Hinsichtlich des Aufbaus der jeweiligen Geräte gibt es aber eine Reihe von Unterschieden zwischen Geräte der Klasse A und B: HKVV der Klasse B besitzen längere, schlankere Glasampullen, haben eine höhere Kaltverdunstungsvorgabe (für 220 statt für 120 Tage), müssen die per Kunstoffstopfen abgedichtete Vorjahresampulle zur Beweissicherung im Gerät aufnehmen können und haben eine feinere Skalierung, sprich die Ablesewerte fallen regelmäßig höher aus mit der Folge niederigerer Kosten je Einheit. Hierdurch wirken sich Ungenauigkeiten bei der Ablesung kostenmäßig wesentlich geringer aus, als bei den grober skalierten älteren Geräten.

Zur Frage der Einsatzgrenzen: Heizkostenverteiler dürfen nach der Heizkostenverordnung in Verbindung mit den einschlägigen technischen Vorschriften nur dann zur Erfassung individueller Verbräuche und Verteilung von Kosten verwendet werden, wenn diese erstens zugelassen worden sind und zweitens im konkreten Gebäude zur Erfassung der Verbräuche geeignet sind. Zum letzten Krieterium kommt es maßgeblich, aber nicht ausschließlich darauf an, in welchen Temperaturbereich die Wärmeversorgung durch die Anlagentechnik erfolgt. Speziell bei moderneren Zentralheizungsanlagen im Niedertemperaturbereich wird die für Klasse-A Geräte vorgegebene Untergrenze von 60°C allerdings immer wieder unterschritten, so daß für solche Liegenschaften entweder nur Verdunster der Klasse-B (bis 55°C Untergrenze) oder elektronische Heizkostenverteiler (2-Fühler-Geräte bis 40°C Temperatur-Untergrenze) verwendet werden dürfen.

Hinsichtlich der Vorlauf-Temperaturgrenze kommt es allerdings nicht auf die konkrete Temperatur am Heizkörper selbst, sondern auf die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur der Anlage an sich an. Auf dem Weg vom Kessel bis zum jeweiligen Heizkörper entstehen bekanntermaßen, je nach Qualität der Isolierung der Rohrleitungen, immer in einem gewissen Umfange Energieverluste. Diese führen dazu, daß das Heizmedium nicht mit der exakt gleichen Temperatur, mit der es vom Kessel in den Heizkreislauf geschickt wurde auch an allen Heizkörpern eines Hauses ankommt. Die Frage nach der mittleren Auslegungs-Heizmediumtemperatur der Anlage kann regelmäßig der Heizungsbauer beantworten, der einmal jährlich die Anlage wartet.

Wie Sie vielleicht nunmehr (spätestens) bemerkt haben, ist nicht jeder betagte Verdunster allein aufgrund eines hohen Alters im Sinne der Heizkostenverordnung sofort ungeeignet mit den sich wiederum hieraus ergebenden Folgen. Oder anderes herum gesagt: Zur Zeit gibt es auf keinen Fall eine generelle Verpflichtung für Hauseigentümer elektronische Heizkostenverteiler oder funkablesbare elektronische Heizkostenverteiler zu verwenden. Bei allen Vorzügen der beiden elektronischen Systeme steht aber immer der Nachteil deutlich höherer Preise im Raum. Da zudem vom Gebäudeeigentümer der Witschaftlichkeitsgrundsatz bei der Auswahl eines Meßdienstunternehmens ebenso wie bei der Auswahl eines Erfassungssystems zu beachten ist, für ältere Geräte grundsätzlich noch immer ein sog. Bestandsschutz besteht und nach dem geltenden Recht kein Nutzer einen Anspruch auf eine möglichst genaue Heizkostenabrechnung geltend machen kann, sondern nur ein Anpruch auf eine genügend genaue Erfassung individuell verursachter Verbräuche besteht, müssen nicht überall elektronische Heizkostenverteiler eingesetzt werden.

--ez 09:27, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Lieber Herr Zepperfeld,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Für mich war es besonders hilfsreich, weil die exakte Richtung abgesteckt hat, wie und wo ich meine Kenntnisse vertiefen kann, und dass es sich lohnt! Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit!
Mit freundlichen Grüssen
Bo Winkelmann 10. Feb. 2008
-- 85.176.198.125 12:06, 10. Feb. 2008 nachsig.

Die obige Schilderung um die Schwitzwasserbildung herum ist mir unklar. Niedertemperaturheizungen arbeiten, wie der Name schon sagt, mit niederen Temperaturen bis herab zu ca. 28 °C bei Fußbodenheizungen. Erwünschter Effekt dabei ist, daß mit sinkender Heizmediumtemperatur und gleichbleibender Flammtemperatur der Wirkungsgrad des Heizkessels steigt. Bei genügend niedriger Heizmediumtemperatur (< 45° C - man möge mich korrigieren) kommt es im Heizkessel zur Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes, wodurch zusätzlich Wärme freigesetzt wird und der Kesselwirkungsgrad weiter steigt. --Eberhard Nabel 21:40, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Bemängelung mangelhafter Quellenangaben Bearbeiten

Der angegebene Kreuzberg/Wien ist sowas wie die Bibel für das gesamte Gebiet und insich bereits eine ausreichende Quellenangabe. --91.37.240.47 16:14, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe den Baustein jetzt rausgenommen, da ich keine Grund sehe, den Inhalt anzuzweifeln. Offensichtlich ist die angegebene Fachliteratur die für das Lemma relevante. Brauchbare Online-Quellen dürften da eher Mangelware sein. --Martin Zeise 14:39, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Fotografische Ablesung Bearbeiten

 

Dieser Verdunster scheint für eine automatisierte Ablesung mittels Foto ausgelegt zu sein. --  itu (Disk) 19:26, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten


Optische Schnittstellen Bearbeiten

Die neueren elektronischen HKV scheinen überwiegend eine optische Schnittstelle zu besitzen, auch hierzu liest man kaum was. --  itu (Disk) 19:26, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Die optische Schnittstelle dient in der Regel zur elektronischen Ablesung mittels MDE Gerät und zur Parametrierung (Stichtag, Ein- oder Zweifühlerbetrieb, Zählweise, Scale) Es gibt verschiedene Schnittstellen (Irda, IEC und ...) Aber auch die Protokolle unterscheiden sich. Neu am Markt sind auch HKV´s mit RFID Schnittstelle. --2A01:BE80:200:0:0:0:0:2 09:53, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Rückenteil - genormt? Bearbeiten

Eine weitere Frage ist inwieweit Rückenteile so genormt sind dass Typen und Fabrikate von HKVn gewechselt werden können ohne erneute Montage direkt am Heizkörper und damit verbundener erneuter Beeinträchtigung desselben, sowie Montageaufwand. --  itu (Disk) 02:09, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Das Rückenteil ist nicht genormt. Es gehört zum Heizkostenverteiler und wird mit diesem zusammen zugelassen. Auch passen diese mechanisch meist nicht mit anderen Geräten zusammen. Beim Wechsel auf ein anderes System muss also meist auch das Rückenteil ausgetauscht werden. Dies ist aber recht einfach machbar, da es nur mit 1-2 Schrauben an den Schweißbolzen oder Trapezmuttern befestigt ist. Mit einem Handakkuschrauber dauert dieser Vorgang nur wenige Sekunden. --2A01:BE80:200:0:0:0:0:2 09:57, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Kein Messgerät, sondern Erfassungsgerät? Bearbeiten

In der Einleitung steht, ein HKV ist "kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät". Im Anschnitt Heizkostenverteiler#Funktionsprinzip steht hingegen "Die Temperatur [...] wird über die Heizperiode [...] aufintegriert und bildet so den Messwert." Meiner Meinung nach ist der Einleitungssatz falsch, ein HKV ist sehr wohl ein Messgerät. Korrekt wäre meiner Meinung nach allenfalls "ein HKF ist kein Wärmemengenmessgerät, sondern ein Wärmemengenerfassungsgerät", und das ist vermutlich auch mit dem Einleitungssatz gemeint gewesen. --85.181.149.167 18:50, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Sinnhaftigkeit Bearbeiten

Mir als Laie stellt sich eine Frage. Wofür braucht man das Ding? Ja, im Artikel steht sinngemäß "nutzerabhängige Heizkostenermittlung".

Aber hat man mittlerweile nicht Wärmezähler pro Wohneinheit? Also ich habe in meiner Wohnung (wohne zur Miete) keine solchen Heizkostenverteiler und mein Vermieter bekommt trotzdem eine korrekte Heizkostenabrechnung hin.

Helft mir mal bitte auf die Sprünge. Dankeschön :) --212.8.208.204 14:03, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber mir fällt folgende Antwort ein: Im Artikel Wärmezähler steht, dass diese nur eingebaut werden, wenn die preiswertere Alternative Heizkostenverteiler nicht verwendbar ist. Ein Faktor sind also die Kosten. Ein anderer ist die technische Machbarkeit. Beispielsweise kann man an einer Fußbodenheizung keinen Heizkostenverteiler anbringen und muss einen Wärmezähler verwenden. Umgekehrt gibt es alte Gebäude, bei denen jeweils übereinander (also in verschiedenen Wohnungen) angebrachte Heizkörper an senkrechte Rohre angeschlossen sind, die erst im Keller zusammengeführt werden, so dass Wärmezähler nicht sinnvoll verwendbar sind (oder mehrere teure Wärmezähler pro Wohnung erforderlich wären). --130.180.18.14 13:31, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Kaltverbrauch im Sommer Bearbeiten

Der Artikel geht nur sehr knapp auf den in heißen Sommern trotz abgeschalteter Heizung zusätzlich gemessenen Verbrauch ein. Hier habe ich eine ausführliche Darstellung des Themas mit sehr verständlichen Erläuterungen und einschließlich der Betrachtung der rechtlichen Lage gefunden. Diese Informationen könnte man geeignet in den Artikel einbauen und dadurch eventuell einige Stammtischdiskussionen beruhigen :-) --130.180.18.14 13:36, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

M-Wert Bearbeiten

Folgende unbelegte Passage im marktierten Absatz scheint mir falsch zu sein: Am nächsten Stichtag wird der aktuelle Verbrauchswert wieder auf den bereits gespeicherten Vorjahreswert (M) gespeichert – und zwar additiv. So wird auch der gesamte Verbrauch gespeichert und man kann, selbst wenn in einem Jahr (oder mehreren Jahren) nicht abgelesen werden konnte, den exakten Verbrauch nachvollziehen. Hierzu wird der letzte abgelesene Vorjahreswert (M) vom neu abgelesenen Vorjahreswert (M) abgezogen, und die Differenz ergibt den exakten Verbrauch zwischen der letzten bekannten Ablesung und der neuen Ablesung.

Aus Erfahrung und bei Suche im Netz kenne ich nur Folgendes: Der M-Wert (auch V-Wert für Vorjahr) ist der gespeicherte Stand zum Stichtag. Am Stichtag wird mit diesem Wert der alte M-Wert überschrieben und der aktuelle Stand wird auf null gesetzt. Die Nachvollziehbarkeit für den Laien liegt also nur bis zum nächsten Stichtag vor, nicht länger. Wenn jemand die obige Passage belegen kann, dann erleuchte uns bitte. --DonRolfo (Diskussion) 10:40, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten