Diskussion:Heimtückegesetz

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Fatomeb

Beispiel einer Verwarnung Bearbeiten

Laut meines Vaters, verweigerte meine Oma in einer Metzgerei den Hitlergruss und tat es als Blödsinn ab. Ein anwesender (Gestapo?) Mann zeigte sie aufgrund des Heimtückegesetzes an. Ich hab den Brief des Richters, welcher sie dann "freigesprochen" hat, mit einer Vorladung zur Verwarnung. Wäre so ein Dokument, welche ich gerne anonymisiert veröffentlichen würde, hilfreich ? (nicht signierter Beitrag von Fatomeb (Diskussion | Beiträge) 14:02, 21. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Eine Frau wurde verurteilt weil sie beim Anblick einer Deportation anfing zu weinen. --Tobias Claren (Diskussion) 23:01, 11. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Entschärfung des Gesetzes am 5.11.1938 Bearbeiten

Im oben genannten Brief ist ein Satz den ich nicht zuordnen kann: "Herr Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht Mannheim unterm 12.11.1938 das Verfahren gegen Sie eingestellt hat, da der Herr Reichsminister der Justiz mit Erlass vom 5.11.1938 verfügt hat, dass die Strafverfolgung nicht angeordnet wird."

Weiss jemand was am 5.11.1938 bzgl. Heimtückegesetz verfügt wurde ?

--Fatomeb (Diskussion) 18:28, 14. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Es wird mit keinem Wort StGB 90a, 90b erwähnt, dass ganz eindeutig ein Nachfolger ist. Bearbeiten

Es sollten auch StGB 90a und 90b als real existierende Nachfolger in der BRD erwähnt werden. 90a, "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole", und 90b "Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen". Also inhaltlich exakt das "Heimtückegesetz". 90 ist "Verunglimpfung des Bundespräsidenten", also der "Mayestätsbeleidigung"-Paragraph. Nein, 103 war nicht der "Mayestätsbeleidigung"-Paragraph, auch wenn die Medien das immer im Fall Böhmermann erwähnt haben. Hätten Sie 90 erwähnt, hätte es evtl. eine Diskussion um dessen Abschaffung gegeben... --Tobias Claren (Diskussion) 23:11, 11. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Und ich dachte fast der 130er sei der Nachfolger. Denke mal das NS-Gesetz geht ueber StGB 90er noch hinaus, kommt an den 130er aber nicht dran, weil der auch das Bestreiten grober Anschuldigungen unter Strafe stellt. --105.4.3.212 21:43, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten