Diskussion:Heimbürge

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 78.50.80.241 in Abschnitt Frage

1967 Bearbeiten

Ich habe hier einen Standesamtseintrag von 1967 aus der Hannover, in dem es heißt, dass die Totenfrau XY den Tod der Person angezeigt hat, und "erklärte, von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet zu sein". Ist es sinnvoll, im Artikel von "... nachweislich bis 1964" zu reden, wenn es weiter unten heißt, dass manche Bestattungsunternehmen heute noch Personen mit dieser Tätigkeit und Bezeichnung beschäftigen? (nicht signierter Beitrag von 2001:A60:1347:A501:14CA:CD9F:BB83:9818 (Diskussion | Beiträge) 21:57, 11. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Danke... Bearbeiten

...daß jemand diesen Artikel wiederhergestellt hat. Irgendwie war er mir beim Verschieben auf ein neues Lemma verlorengegangen.

Frage Bearbeiten

Was genau ist mit ledig verstorbenen Jungfrauen gemeint? Wie oft gibt es verheiratet verstorbene Jungfrauen? (Bei Impotenz des Eheparners??) Wie wurde die Jungfräulichkeit ohne Missachtung der Totenwürde verifiziert? --Idler 15:03, 9. Jan 2006 (CET)

Vorschlag: Durch ledig verstorbene Frauen ersetzen -- 78.50.80.241 23:02, 21. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Erweiterungswunsch Bearbeiten

Interessant wären Angaben zur geografischen Verbreitung des Berufs wie des Wortes! Dapeda 15:10, 4. Jun 2006 (CEST)

Es sollte auch eingearbeitet werden, dass die Bezeichnung Heimbürge im Zusammenhang mit einer Verwaltungsfunktion (im Sinne eines Gemeindedieners oder Erstellers von Gemeinderechnungen ) auftaucht. Leider bin ich selbst hier erst noch am Erforschen. Detlef Wagner (mail@detlefwagner.de) 19.8.2006

Das ist der Heimbürger. Man beachte den kleinen Unterschied.