Diskussion:Heidelinde Penndorf

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von JD in Abschnitt belegprüfung
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Bürgerbegehren Bearbeiten

Die Relevanz der hier wiedereingestellten Aussagen ergibt sich nicht aus „andeuernde[r] Berichterstattung“. Zum einen ist die Berichterstattung jedenfalls nicht schon andauernd, weil eine Regionalzeitung zweimal darüber berichtet; das ändert sich auch dadurch nicht, dass dieselbe Fußnote viermal angegeben ist. Zum anderen sind die referenzierten Artikel nicht auf Frau Penndorf konzentriert. Man kann davon, dass über einen Vorfall berichtet wird, gerade nicht darauf schließen, dass jede irgendwie daran beteiligte Person den Vorfall in ihrem Artikel haben sollte. Frau Penndorf ist laut Artikel die Sprecherin einer Bürgerinitiative, die wiederum einer von mehreren Trägern eines Bürgerbegehrens ist, bei dem es wiederum Unregelmäßigkeiten gab. Das begründet noch lange nicht, dass gerade in dem Artikel zu ihrer Person über Probleme mit der Bürgerinitative berichtet werden kann. Ich verweise insofern auf WP:BIO. Herr Seibert wird sich auch kaum in seinem Artikel zurechnen lassen müssen, dass der ESM Schwierigkeiten hat, weil er Sprecher einer Regierung ist, die zusammen mit anderen Regierungen den ESM trägt. — Pajz (Kontakt) 17:41, 24. Mär. 2014 (CET) (Nachtrag, 30. März: Unter Verweis darauf zurückgesetzt. Bitte um Entschuldigung für die Passage „statt abermals kommentarlos zurückzusetzen“ im Rücksetzungskommentar. Die Aussage, es wäre kommentarlos zurückgesetzt worden, trifft nicht zu. Bitte, das Missverständnis zu entschuldigen. Die inhaltliche Aussage berührt das aber nicht.)Beantworten

Danke für den ausführlichen Kommentar. Hier sollten wir aber durchaus genau arbeiten: das Bürgerbegehren wurde nicht von der Bürgerinitiative getragen, weil das nach der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt nicht geht, sondern von bis zu drei natürlichen Personen, die als Verantwortliche des Begehrens und Vertreter der Unterzeichner fungieren (vgl. § 25 Abs. 2 GO LSA). Die erste der als Vertreter des Begehrens aufgeführte Person war Heidelinde Penndorf. Sie war also als natürliche Person für das Begehren unmittelbar verantwortlich. Man kann die Thematik natürlich vom Umfang her noch zusammenkürzen, da würde ich schon mitgehen. Wenn jedoch eine Person ein Bürgerbegehren als Person initiiert, dies von den Medien rezipiert wird, dann sollte das natürlich auch in der Wikipedia wiedergegeben werden, selbstverständlich auch mit dem Ausgang. --DerWeißenfelser (Diskussion) 12:33, 2. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

belegprüfung Bearbeiten

ich bitte dringend darum, die hier veränderten angaben darauf zu überprüfen, ob die im artikel getroffenen aussagen auch wirklich per ENs gedeckt sind. --JD {æ} 17:14, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten