Diskussion:Haustürgeschäft

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 188.107.174.252 in Abschnitt Haustürgeschäft

Haustürgeschäft Bearbeiten

Ist ein mündlicher Abo Vertrag an der Haustür Rechtsgültig? Ist er "Nichtens" oder kann er "Angefochten" werden?

Mfg (nicht signierter Beitrag von 217.234.194.50 (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Mündliche Verträge sind gültig und können vor Gericht angefochten werden. --Phgalla (Diskussion) 22:01, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Artikel nicht auf dem aktuellen Stand, §§ 312ff. BGB haben sich geändert. (nicht signierter Beitrag von 188.107.174.252 (Diskussion) 17:05, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten