Diskussion:Haustürgeschäft
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 188.107.174.252 in Abschnitt Haustürgeschäft
Haustürgeschäft Bearbeiten
Ist ein mündlicher Abo Vertrag an der Haustür Rechtsgültig? Ist er "Nichtens" oder kann er "Angefochten" werden?
Mfg (nicht signierter Beitrag von 217.234.194.50 (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2011 (CEST))
Mündliche Verträge sind gültig und können vor Gericht angefochten werden. --Phgalla (Diskussion) 22:01, 5. Dez. 2012 (CET)
Artikel nicht auf dem aktuellen Stand, §§ 312ff. BGB haben sich geändert. (nicht signierter Beitrag von 188.107.174.252 (Diskussion) 17:05, 23. Okt. 2014 (CEST))