BGH V ZB 11/98 gibt die behauptete „Hausruhe“ nicht her

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Im o.g. Beschluss findet man nichts zur „Hausruhe“. Schon das Wort kommt im Beschluss nicht vor. In diesem Beschluss geht es um die Frage, ob die Eigentümerversammlung einer WEG ihren Mitgliedern schärfere Beschränkungen hinsichtlich der Lärmemission auferlegen kann, als sie durch gesetzliche Regelungen bereits festgelegt sind.

Bei

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=10.09.1998&Aktenzeichen=V%20ZB%2011/98

finden sich Links auf den Volltext der Entscheidung. 79.239.76.182 19:52, 19. Mai 2024 (CEST)Beantworten