Diskussion:Hans Rott (Musiker)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Molekuelorbital in Abschnitt Verhältnis Rott/Brahms

Rotts Sinfonie nimmt nicht nur Mahler vorweg, Mahler hat ziemlich dreist aus selbiger gestohlen. Man vergleiche nur mal die frappierenden Ähnlichkeiten mit dem Scherzo aus Mahlers 2. Sinfonie. Sollte man vielleicht etwas schärfer formulieren, denn Mahler hat dieses Werk definitiv gekannt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.134.233.66 (DiskussionBeiträge) 21:35, 24. Apr. 2006) --FordPrefect42 01:22, 25. Apr 2006 (CEST)

Also, bitte nicht auf diesem platten Niveau! Erstens existieren die frappierenden Ähnlichkeiten nicht mit Mahlers 2., sondern mit seiner 1. Sinfonie. Zweitens: ja, Mahler kannte die Rott-Sinfonie. Nachgewiesen ist, dass Mahler sich 1900 die Partitur „zum Durchsehen für eine eventuelle Aufführung in den philharmonischen Konzerten mitgenommen hatte“ (Natalie Bauer-Lechner: Erinnerungen an Gustav Mahler. Leipzig 1923). 1900 hatte Mahler aber schon seine ersten vier Sinfonien beendet. Ob er Rotts Sinfonie zur Entstehungszeit seiner 1. Sinfonie (1885–88) schon kannte, ist absolut ungeklärt. Ob Mahler sich bei Rott bedient hat, oder ob zwei Komponisten einfach zur gleichen Zeit zu einer ähnlichen Tonsprache gefunden haben ist bei der derzeitigen Quellenlage nicht zu klären, das sollte man vielleicht präziser herausarbeiten! Abgesehen davon hat sich Rott selber deutlich bei Brahms und Wagner bedient ... --FordPrefect42 01:22, 25. Apr 2006

Dem "platten Niveau"-Zurufer rate ich dringend, die Literatur (2000 ff.!, s. Rott-Website) zu lesen! Mahler hat Rotts Symphonie nachweislich bereits 1882 den gemeinsamen Freunden am Klavier vorgespielt. Das Scherzo-Thema von Rott wird von Mahler in dessen 2. S. fast wörtlich zitiert! In der 1. S. ist es nur "ähnlich". Das hat auch ein Pierre Boulez schon festgestellt... Das Rott-Photo von 1883!!! (noch einmal: Lit. lesen!) war bis 1994 verschollen und (außer mir) bis zur ersten richtigen Publikation 2000 völlig unbekannt (aus kollegialen Gründen Freigabe für Musikkonzepte-Band 1999). Es ist demnach noch immer urheberrechtlich geschützt - auch wenn es meist ungefragt überall abgekupfert wird. Das "Ablauf-"Datum hat nichts mit der Lebenszeit des Abgebildeten zu tun, sondern mit der ersten Abbildung! Urheberrecht lesen! Da mußte ich auch mehrmals schlucken... "Gemeinfrei" ist das nicht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 193.170.84.144 (DiskussionBeiträge) 12:38, 12. Dez. 2007)

  1. Nun, das ist doch zum ersten Mal eine ordentliche Aussage mit einer nachprüfbaren Quellenangabe. Das in dieser Form in den Artikel einzubringen ist kein Problem. Nur sind Quellenangaben eben dringend erforderlich, zumal die Angabe, dass Mahler die Rott-Sinfonie schon 1882 kannte in der einschlägen Mahler-Literatur nicht zu finden ist.
  2. Bezüglich der Abbildung: es ist nutzlos, eine Angabe wie "urheberrechtlich geschützt" in den Artikel zu schreiben, weil alle Inhalte der wikipedia dies eben nicht sind (vgl. WP:URV: "Alle Beiträge zur Wikipedia fallen unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation."). Jedermann kann die Inhalte der wikipedia frei kopieren. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: entweder ein Bild, das in der wikipedia enthalten ist ist frei von Rechten, oder aber die Rechte sind nicht frei, dann muss es gelöscht werden. Das fragliche Bild ist bei wikimedia zweimal vorhanden: bei commons:Image:Hans Rott.jpg sowie bei en:Image:PiRott1.jpg, Löschanträge sind also ggf. für diese beiden Seiten zu stellen.
  3. Woraus U. Harten den urheberrechtlichen Anspruch ableitet ist nicht klar und sollte gesondert dargestellt werden. Zumindest für Deutschland sieht die Situation wie folgt aus (in Österreich meines Wissens ähnlich): "Urheber ist der Schöpfer des Werkes" (§7 UrhG Deutschland) bzw. "Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat." (§ 10 Österreichisches Urheberrechtsgesetz), im Falle einer Fotografie also der Fotograf. Das Bild ist 1883 entstanden, es ist also nicht glaubwürdig, dass U. Harten selber der Schöpfer (Fotograf) ist. Für Lichtbilder gilt ferner: "Das Recht [...] erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist" (§72(3) UrhG). Wenn das Bild also tatsächlich nach seinem Entstehen 1883 nie veröffentlich wurde, sind die Rechte daran (in Deutschland) also 1933 erloschen. Im Österreichischen Urheberrechtsgesetz scheint es keine direkt entsprechende Vorschrift zu geben, hier gilt also "Das Urheberrecht an Werken [...] der bildenden Künste, [...] endet siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers [...]" (§60). Da der Urheber bei diesem Foto nicht bekannt zu sein scheint, gilt: "Das Urheberrecht an Werken, deren Urheber (§ 10 Abs. 1) nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet siebzig Jahre nach ihrer Schaffung. Wenn aber das Werk vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung." (§61) Will sagen: Das Bild ist 1883 entstanden, wenn es bis 1953 nicht veröffentlicht wurde endete der urheberrechtliche Schutz 1953. Mit anderen Worten: gerade weil das Bild so lange (bis 1994) unveröffentlicht geblieben ist, ist es (nach meinem Verständnis) nicht möglich, nachträglich irgendwelche Rechte daran zu erwerben. Sollte ich damit falsch liegen bitte ich um einen Hinweis, woraus der Anspruch abgeleitet wird. – Wenn der Rechtsanspruch aus einer anderen Begründung abgeleitet wird (z.B. weil es sich um eine geschützte Bearbeitung handelt), dann müsste das gesondert dargestellt werden. --FordPrefect42 19:21, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel gestern wegen der dauernden Einfügung eines angeblichen Urheberrechtes an dem Foto auf Halbsperre setzen lassen. Harten kann nie im Leben Urheber des Lichtbildwerkes sein, da er zum Aufnahmezeitpunkt -60 Jahre alt war, also wahrscheinlich noch nicht mal seine Eltern gelebt haben... Die Regelschutzfrist von 70 Jahren gilt europaweit einheitlich. Bestimmte Ausnahmen sind im Vereinigten Königreich möglich, das ist hier aber nicht gegeben,, da der Abgebilstete in Österreich lebte. Da der Bildautor nicht bekannt ist, sollte die 100-Jahre-Regelung zur Anwendung kommen. ansonsten empfehle ich Wikipedia:Bildrechte als Lektüre. Grüße Marcus 20:35, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Oh, danke für den Hinweis auf Wikipedia:Bildrechte, das gibt den Hinweis, dass sich Uwe Harten auf die Editio princeps-Regelung berufen könnte, das wäre in der Tat eine plausible Grundlage für einen Rechtsanspruch. --FordPrefect42 20:56, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rotts Einfluss Bearbeiten

Ob man es nun als "gestohlen" bezeichnet oder nicht -- man kann doch den enormen Einfluss Rotts auf Mahlers Werke nicht einfach ignorieren. Jetzt sieht der Artikel ja so aus, als hätte Rotts Musik überhaupt keinerlei Einfluss gehabt, wenn doch offensichtlich das Gegenteil der Fall ist. --Dunnhaupt 17:00, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

" nach der Heirat (1862) seiner Eltern 1863 anerkannt" Bearbeiten

Rott wurde sofort nach seiner Geburt von seinem Vater als Sohn anerkannt. 1863 wurde er legitimiert. Rotts Vater konnte die Mutter 1858 noch nicht heiraten, da er bis 4. Mai 1860 mit seiner ersten Frau verheiratet war.--Suessmayr Diskussion 11:07, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Verhältnis Rott/Brahms Bearbeiten

Im Artikel heißt es: " Er verstarb 1884 an Tuberkulose. Hugo Wolf soll Brahms den Mörder Rotts genannt haben und Bruckner Brahms am Grabe schwere Vorwürfe gemacht haben."

Hier wüsste man als geneigte Leserin/geneigter Leser gerne mehr. Wieso/weshalb/warum/woher kamen diese Anschuldigungen? Es ist wohl eine Quelle zu dieser Behauptung angegeben, jedoch scheint die Quelle nicht "frei verfügbar" zu sein, im Sinne von: "Link anklicken, und man erfährt dort weitere - frei zugängliche - Informationen". Es wäre wirklich erfreulich, wenn im vorliegenden Wikipedia-Artikel mehr Informationen zu dem erwähnten Umstand zu finden wäre.

Auf Hans Rott bin ich heute  aufmerksam geworden, durch einen Beitrag auf welt.de mit dem Titel: "Der Mann, den Brahms in den Wahnsinn trieb", veröffentlicht am 13.12.22. Der Artikel befindet sich hinter einer Bezahlschranke; evtl. fänden sich dort zahlreiche Informationen zu diesem Thema. Da ich kein Abonnement bei "Welt" habe, bleibt mir auch dort bloß die Überschrift als Andeutung zu dem Sachverhalt.  Vielleicht hat ja jemand die Möglichkeit, den Wikipedia-Artikel mit zusätzlichen Inhalten zu bereichern. Für diesen Fall, sage ich vorab schon mal recht herzlichen Dank! für die Arbeit und für die Mühe! --Molekuelorbital (Diskussion) 18:23, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten