Diskussion:Hans Heinrich X. von Pleß

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hvs50

Dass HHX den Titel „Fürst von Pless“ geerbt haben soll, kann nicht stimmen, denn ausweislich der Verleihungsurkunde war der Titel beschränkt auf die „eheliche, männliche Descendenz“ der Fürsten Heinrich und Ludwig von Anhalt-Köthen-Pleß. Es muss also eine erneute Verleihung nach 1847 gegeben haben. --Hvs50 (Diskussion) 09:17, 17. Aug. 2019 (CEST)Beantworten