Diskussion:Hans Dieter Meyer

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Autograf in Abschnitt Jurist

Geboren wann und wo --schwall 14:43, 31. Dez 2005 (CET)

Fett sollte nur das Lemma einmal im text sein - alles andere eher kursiv wie zb Titel --schwall 16:23, 31. Dez 2005 (CET)

Bin unsicher wegen der Relevanz - außerdem fehlen Personendaten und die Vorwürfe sind auch zu überprüfen - --schwall 13:04, 7. Jan 2006 (CET)

Die Relevanz sollte schon gegeben sein: Buch + Schlagzeile + DDB Eintrag. Die Vorwürfe stimmen: Quelle. WikiCare DiskQS-Mach mit! 00:21, 27. Jan 2006 (CET)

Lexigraphische Information über die Verurteilung von H.D. Meyer

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Die rein sachliche Information über die Verurteilung wurden gelöscht. Dies ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich um einen Artikel über H.D. Meyer als Person, nicht um eine Würdigung seiner Aktivitäten als Gründer und Geschäftsführer des Bundes der Versicherten. Zu den Informationen über seine Person gehören natürlich auch die weniger erfreulichen privaten Dinge. Bitte Begründungen liefern, warum bestimmte Informationen offensichtlich nicht als lexigraphisch relevant gesehen werden. --Autograf 23:48, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Neutralitätsvermerk

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Die Hinweise auf den Lebenslauf von Hans Dieter Meyer (Strafhaft) wurden ohne Begründung entfernt. Es soll offensichtlich nur sein berufliches Wirken, aber nicht sein privates Schicksal behandelt werden. Dies ist nicht lexigraphisch bei einem Artikel über eine Person. Der Inhalt ist tendenziös und teilweise sachlich falsch (die Kritik von H.D. Meyer richtete sich gegen die Versicherung im Allgemeinen, nicht nur gegen Versicherungs-Aktiengesellschaften - der Mangel an fachlicher Differenzierung ist allerdings typisch für H.D. Meyer). Die Änderungen wurden von einem Benutzer HDKoss vorgenommen, der bislang ausschließlich an diesem Artikel gearbeitet hat. Insbesondere der letzte Satz, als Faktum formuliert, ist sehr tendenziös und stellt unkritisch die Sicht von H.D. Meyer dar. Die Verweise auf Literatur sollten am Ende, nicht im Text stehen. --Autograf 23:18, 13. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Neutralität

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Der Hinweis auf Strafverfahren und Verurteilung im Jahr 2002 wurde nebst zwei zugehörigen Quellenangaben als nicht lexikalisch entfernt. Das Strafverfahren ist eine rein private und erledigte Angelegenheit. Nach Verbüßung einer Strafe ist rechtlich der Strafmakel getilgt und der Betroffene wieder ein Bürger mit Anspruch auf Respekt. (Nur bei einer weiteren Straftat kann ihm ein früheres strafbares Verhalten wieder vorgehalten werden.) Es ist nicht einzusehen, worin für einen Nutzer des Artikels der Mehrwert liegen soll, wenn er erfährt, dass ein exponierter Kritiker der Versicherungswirtschaft (das ist der Grund für die Aufnahme Meyers in Wikipedia) privat gestrauchelt ist. Anders könnte man es aus meiner Sicht lediglich betrachten, wenn er damals als Geschäftsführer des Bundes der Versicherten einschlägig straffällig geworden wäre (Betrug, Unterschlagung, Untreue usw.). Es ist nicht die Aufgabe eines Lexikons, nach Beseitigung eines staatlichen Strafmakels ein Pranger für die Ewigkeit zu sein - zumal jeder, der Veranlassung hat, sich näher mit der Lebensgeschichte der Person Meyer zu befassen, im Internet problemlos das Entsprechende recherchieren kann.-- Fairtext 22:41, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Man könnte deine Auffassung teilen, wenn... tja, wenn Wikipedia de facto nicht ein Zweiklassenrecht hätte! Bei den pc-Begünstigten hält man sich strikt dran, die anderen werden hier dauerhaft in ein negatives Licht getaucht. Muss ich Beispiele liefern oder weiß jeder, was gemeint ist? Diese Scheinheiligkeit ist fatal. 92.230.109.45 23:20, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Jurist

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Gibt es Nachweise dafür, dass Meyer ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat? Sonst könnte man nur schreiben, dass er sich als Jurist bezeichnet. Autograf (Diskussion) 21:43, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten