Diskussion:Grundtatbestand

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von ³²P in Abschnitt Kategorie

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Gilt das Gesagte nur für Deutschland? Dann müsste die Kategorie auf Kategorie:Strafrecht (Deutschland) geändert werden. Wenn nein, sollten Aspekte wenigstens aus anderen deutschsprachigen Ländern ergänzt werden, oder der {{deutschlandlastig}}-Baustein gesetzt werden. MfG, --³²P 11:03, 2. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe leider keine Ahnung, wie z.B. österreichisches Strafrecht aufgebaut ist, aber grundsätzlich habe ich ersteinmal nur das deutsche Strafrecht beschrieben. Du hast Recht, eine Anmerkung sollte deshalb im Artikel erfolgen. Aber ich bin mir nicht sicher, welcher Art diese Anmerkung sein sollte. -- Hannesbr100 21:47, 2. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Gut. Dann habe ich o.g. Baustein gesetzt und wir hoffen auf das Wikiprinzip und dass irgendwann ein österreichischer und ein schweizer Strafrechtler oder ein Fachmann für Vergleichende Rechtswissenschaft vorbei kommen und den Artikel ergänzen. MfG, --³²P 11:08, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten