Grundbedarf ist kein sozialrechtlicher Rechtsbegriff

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Grundbedarf ist kein Rechtsbegriff aus dem Sozialrecht.

Er kommt weder im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) noch im SGB XII vor. Im SGB II wird von Bedarf, aber nicht von Grundbedarf gespochen; weiter ist von Sicherung des Lebensunterhaltes die Rede. Im Sozialhilferecht (SGB XII) heißt es notwendiger Lebensunterhalt und Regelbedarf. Auch im Bafög wird nur der Begriff Bedarf (= Lebensunterhalt und Ausbildung) gebraucht. --Gunilla 20:40, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

googel' mal: http://www.google.de/search?q=Grundbedarf&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Der Begriff ist offensichtlich weitverbreitet. Selbst wenn er nicht im SGB XII steht - er wird allgemein verwendet. Auch von Spitzenpolitikern (die meist mit der Wortwahl wählerisch sind, damit sie verstanden und nicht missverstanden werden). --Neun-x 07:33, 2. Sep. 2010 (CEST)Beantworten