Die Angaben zur urkundlichen Ersterwähnung von Großeutersdorf sind wie folgt zu präzisieren: Im Jahre 874 feierte König Ludwig der Deutsche das Osterfest im Kloster des heiligen Bonifatius in Fulda. Kurz darauf ließ sich Sigihard, der Abt dieses Klosters, von ihm das in einem gewissen Umfang schon länger geübte Recht, von den Leibeigenen und Siedlern den Zehnten zu verlangen, bestätigen. Das Zehntprivileg der Fuldaer führte jedoch zum Zusammenstoß mit Erzbischof Luitbert von Mainz, der es im thüringischen Bereich seines Bistums, wo das Kloster Fulda umfangreichen Grundbesitz hatte, nicht gelten lassen wollte. Im Rahmen einer Reichsversammlung zu Ingelheim am 18. Mai 876 wurde durch das königliche Hofgericht ein Kompromiss ausgehandelt. In 105 Orten Thüringens behielt Fulda sein Zehntrecht, in 32 weiteren Orten nur noch für 30 Jahre; in den übrigen über 100 Orten hatte das Kloster keinen Anspruch. Als eine der von dieser Entscheidung betroffenen Ortschaften wird in dem entsprechenden Protokoll ein Otheresthorph - das heutige Groß-Eutersdorf - aufgeführt. Das Originaldiplom der Reichsversammlung ist zwar nicht mehr vorhanden, doch existieren zwei authentische Protokoll-Abschriften aus dem 10. Jahrhundert. Diese werden heute im Hessischen Staatsarchiv Marburg aufbewahrt. Weitere Exemplare von Abschriften des Ingelheimer Protokolls, in denen 874 als Ausstellungsjahr angegeben wird, gelten als verfälschte oder unechte Urkunden und können außer acht gelassen werden. Nicht nur Großeutersdorf, auch einige andere Orte unserer Region wie beispielsweise Kahla, Gumperda, Dienstädt, Keßlar, Heilingen und Engerda werden im Protokoll der Ingelheimer Verhandlungen erstmals urkundlich erwähnt. Quelle: Hild, Jens: Rastplatz-Siedlung-Dorfgemeinde. Streifzüge durch die Geschichte Großeutersdorfs. Großeutersdorf 2001 (nicht signierter Beitrag von 217.253.236.153 (Diskussion) 19:43, 8. Jul 2012 (CEST))