Diskussion:Große Strafrechtsreform

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.154.77.3 in Abschnitt Rechtsgut?

Ich vermisse in dem Artikel eine genaue Auflistung der Änderungen, inklusive der Rechtslage, die vorher geherrscht hat. Oder zumindest einen Weblink, der dies dokumentiert. Bin im Moment auf der Suche nach Informationen, kann aber im Netz nichts Brauchbares finden. --Candid Dauth 00:26, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Unglücklicher Aufbau, evt. auch unglücklich gewähltes Lemma Bearbeiten

Unglücklich ist, dass der Artikel laut Einleitung lediglich die Straferchtsreform der 50er bzw. 60er Jahre des 20. Jahrhunderts behandeln soll, sich jedoch im Text zu mehr als 50 Prozent den Strafrechtsreformbemühungen vor dem zweiten Weltkrieg widmet. Man müsste vielleicht die Einleitung anders fassen, eventuell auch den Artikel umbenennen. Vorschlag: Strafrechtsreform in Deutschland. -- Kruwi 12:48, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

mögl. POV Bearbeiten

Dieses Gesetz verkörpert trotz der Tatsache, dass der nationalsozialistische Staat es zustande brachte, kein nationalsozialistisches Unrecht, sondern schließt die Reformarbeiten der Weimarer Zeit ab.

Diesen Satz würde ich gern durch diesen ersetzen:

Dieses Gesetz schließt die Reformarbeiten der Weimarer Zeit ab.

Jemand der Meinung, dass so ein "bäh, Nazigesetz"-Nebensatz unbedingt rein muss? Sonst führ ich die Änderung gleich durch ...
-- Tuxman 18:16, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Rechtsgut? Bearbeiten

Taten werden nur noch bestraft, wenn durch sie ein Rechtsgut verletzt wurde. Ich glaube gerne, daß das in der juristischen Literatur etc. so auftauchen kann, halte den Satz aber dennoch für eine Tautologie. Wer würde denn bezweifeln, daß die Wahrung der Rechtsordnung ein Rechtsgut ist, das durch jede Straftat schon allein deswegen verletzt wird, weil sie als Straftat festgesetzt wurde? (Wenn wir nicht bei einer konkreten Straftatsfestsetzung davon auszugehen genötigt sind, daß sie als offenkundiges Unrecht von Natur- oder als verfassungswidrig von Verfassungsrechts wegen nicht Gesetz geworden ist.) Wer würde bezweifeln, daß die öffentliche Sittlichkeit ein Rechtsgut ist, gegen das Kuppelei und Prostitution verstoßen? --84.154.77.3 18:16, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten