Diskussion:Großabnehmer

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Kritik

Kritik Bearbeiten

Dieser Artikel ist schwachsinnig und gehoert geloescht.

Dieser Artikel ist wirklich sonderbar. Von den Werturteilen abgesehen, die doch eigentlich nicht hierhin gehören, ist es eigentlich ein Wörterbucheintrag.Elchjagd 17:38, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Nein, es handelt sich um einen lemmarelevanten Rechtsbegriff (siehe § 66 Gewerbeordnung). Ich werde mich um die Verbesserung des Artikels kümmern.--Wowo2008 (Diskussion) 11:55, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten