Diskussion:Grenzschutz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Akademischer Hinweisgeber in Abschnitt Kritik am Grenzschutz in Deutschland

Ausbau

Bearbeiten

Der Artikel erscheint mir etwas ausbaufähig, da er ein Aufgabengebiet eines jeden Staates beschreibt. Leider kenne ich mich zu wenig damit aus, um den Artikelinhalt allgemein-überblicksweise anzureichern. Habe deshalb nur die Bebilderung modernisiert.--Lysippos (Diskussion) 17:50, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Rechtsgrundlage des Grenzschutzes

Bearbeiten

Der Grenzschutz ist eine Aufgabe des Bundes und wird gesetzlich geregelt. Art 73 Abs. 1 Nr. 5GG: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html Die polizeiliche Aufgabe wird von der Bundespolizei, die aus dem Bundesgrenzschutz hervorging, durchgeführt.

An den Grenzen endet bzw. beginnt der Geltungsbereich staatlicher Gesetze, weshalb der Grenzverkehr von Personen, Tieren und Waren bei Ein- und Ausreise auf Konformität mit den inländischen Gesetzen kontrolliert wird. Dabei unterstützen weitere Behörden wie der Zoll. Illegale Grenzübertritte zur Umgehung der Kontrollen werden polizeilich verfolgt und vor Gericht gebracht.

Von den illegalen Grenzübertritten muss man die irregulären Grenzübertritte von Flüchtlingen unterscheiden, welche nach Genfer Flüchtlingskonvention nicht geahndet werden sollen (Art. 31 GFK). Zudem ist Flüchtlingen nach Art. 16 GFK freier Zugang zu den Gerichten zu gewähren, was eine juristische Klärung eines Asylgesuchens garantiert. GFK 1951+1967 http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtlingskonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf, dt. Wortlaut

Der Grenzschutz hat nichts mit der Landesverteidigung des Militärs zur Erhaltung der territorialen Integrität zu tun! --Akademischer Hinweisgeber (Diskussion) 12:48, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Kritik am Grenzschutz in Deutschland

Bearbeiten

Man könnte auch die Kritik wegen mangelhaftem Grenzschutz durch die AfD, Frauke Petry, Storch, Marcus Pretzel und Alexander Gauland erwähnen, welche Waffengewalt gegen Flüchtlinge vorschlugen.

30/01/2016: AfD-Chefin Petry über Grenzkontrollen: "Notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen" http://www.spiegel.de/politik/deutschland/petry-fordert-notfalls-schusswaffen-einsatz-gegen-fluechtlinge-an-der-grenze-a-1074816.html

30/01/2016: AfD-Chefin Petry: An Grenze notfalls auf Flüchtlinge schießen http://derstandard.at/2000030071383/AfD-Chefin-PetryAn-Grenze-notfalls-auf-Fluechtlinge-schiessen?ref=rec

31/01/2016: Grenzkontrollen: Berliner AfD-Chefin würde auch auf Kinder schießen lassen http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-beatrix-von-storch-schliesst-waffeneinsatz-gegen-kinder-nicht-aus-a-1074933.html

Zumal die Gewerkschaft der Polizei diesen Vorwurf aufgrund der geltenden Gesetzeslage entschieden zurückweist.

01/02/2016: GdP-Spitzen in den Medien: Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen! http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Gewerkschaft-der-Polizei-GdP-weist-Petry-Aeusserung-scharf-zurueck

31/01/2016: Empörung über Petrys Schusswaffen-Äußerung - AfD - für Gabriel ein Fall für den Verfassungsschutz http://www.tagesschau.de/inland/petry-schusswaffen-101.html

--Akademischer Hinweisgeber (Diskussion) 12:57, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten