Diskussion:Grafschaft Baden

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Engels-Ernst in Abschnitt Zugehörigkeit Fürstbistum Konstanz

Zugehörigkeit Fürstbistum Konstanz Bearbeiten

Aufgepasst! Die Zugehörigkeit von Zurzach zum Bistum Konstanz galt bis zum Einmarsch der französischen Truppen. Hier muss unterschieden werden zwischen der Zuständigkeit der Oberen Gerichtsbarkeit (Habsburg - Eidgenossenschaft durch den Landvogt in Baden) und der Niederen Gerichtsbarkeit (Bistum Konstanz durch das Chorherrenstift in Zurzach resp. das Amt Klingnau). --Engels-Ernst 16:43, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

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