Diskussion:Gottfried Wicklein

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt Lemma

Relevanz und ÜA

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Hallo! Eine kurze Erklärung. Der Artikel stand ursprünglich unter "Wicklein Lebkuchen", dies ist jedoch weder eine Form des Unternehmensnamens noch eingetragene Marke im DPMA. Diese sind sowohl Gottfried Wicklein als auch Wicklein, was sich durch das Lemma ergibt. Es steht jedem Unternehmen frei, sich eine Geschichte auf der Homepage zusammenzustellen, jedoch sollte diese für Wikipedia ein Mindestmaß an Seriosität aufweisen. Wenn man 6 Generationen zurückgeht, haben wohl viele Unternehmer eine entsprechende Geschichte, die nur wie hier aus der Aneinanderreihung von Einzelunternehmern beruht, die keinesfalls immer durch die Kontinuität einer Betriebs- oder Verkaufsstätte gekennzeichnet waren. Die relevante Periode entstand hier durch die Gründung durch Gottfried Wicklein, dazu fehlen bislang konkrete Angaben, genauso wie die aktuellen Unternehmenszahlen hinsichtlich Mitarbeiter und Umsatz. "Nürnberger Lebkuchen" sind als geschützte Herkunftsbezeichnung relevant, wenn sie nur noch durch 3 lokale Produzenten erzeugt werden (Schmidt, Wicklein, Fraunholz), kann man darüber drei Artikel schreiben. Wenn jedoch keine weiteren Informationen vorliegen, gehört dieser kurze Text in den Artikel des Eigentümers, da keine eigenständige Relevanz besteht.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:05, 6. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Lemma

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Da es verschiedene Meinungen gibt, hier vieleicht nochmal zur Klarstellung, insbesondere an Benutzer:Brauflo. Als Unternehmensartikel ist gemäß WP:NK der Unternehmensname des Themas zu verwenden. Ich halte wegen der Form mit dem Personennamen die Rechtsform für naheliegend. Wurde abgelehnt. Ein Klammerqualifikator wie (Unternehmen) wäre auch möglich, wird aber auch von einigen Wikipedianern abgelehnt. "Wicklein Lebkuchen" ist keine im DPMA eingetragene Marke, sie wird trotzdem durch das Unternehmen verwendet. Im Bereich Essen und Trinken reicht dies, um eine Weiterleitung anzulegen. Aber für den Leser und Nutzer ist der systematische Aufbau unseres Projekts wesentlich. Darum kann und soll nicht bei jedem Artikel individuell entschieden werden, welchen Begriff man wählt. Der Name der Unternehmenshomepage war noch nie Grundlage. Hier ist dieser aber auch nicht "Wicklein-Lebkuchen", wie in der Verschiebebegründung genannt, sondern wicklein.de [1]. Leider ist Wicklein eine BKL. Wenn man dieser Idee folgt, müsste das auf Wicklein (Begriffsklärung) verschoben werden, und dann diese Seite dorthin. Halte ich für eine zumindest zu diskutierende Option. Nicht jedoch eine unregistrierte Marke als Unternehmenslemma, das ist Theorieetablierung.Oliver S.Y. (Diskussion) 08:58, 18. Okt. 2019 (CEST)Beantworten