Diskussion:Gospersgrün (Fraureuth)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Vwpolonia75 in Abschnitt Leibeigenschaft?

Mühlen vor Ort

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Bei der Beschreibung der 3 im Ort vorhandenen Mühlen heißt es:

"und eine Mahl- und Schneidemühle mit Turbinen-Elektrobetrieb (1757)"

Ich kenne mich mit Mühlen und den in diesem Bereich geltenden Definitionen u.ä. nicht wirklich aus, aber ein Turbinen-Elektrobetrieb erscheint mir für das Jahr 1757 sehr unwahrscheinlich. Zwar war Elektrizität bereits bekannt, aber tatsächlich davon angetriebene Maschinen kamen doch erst deutlich später auf.

Hier wäre daher entweder eine Erklärung, um was es sich in diesem Fall genau handelt, oder eine Differenzierung bei den Jahreszahlen (z.B. Mühle seit 1757, Turbinen-Elektrobetrieb seit 19xx o.ä.) angebracht. Besonders, da sich im deutschen Wiki noch nirgends eine Erklärung oder auch nur sonstiges Vorkommen von Turbinen-Elektrobetrieb findet. Der unbedarfte Nutzer ohne passende Vorkenntnisse verlässt diese Seite sonst im Glauben, es hätte Mitte des 18. Jahrhunderts bereits mit Strom betriebene Maschinen gegeben, wie wir sie heute kennen. (nicht signierter Beitrag von DerWigbert (Diskussion | Beiträge) 07:17, 27. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

=>Danke für deinen Beitrag! Ich gehe nicht davon aus, dass der Satz so zu verstehen ist, dass es seit 1757 den Turbinen-Elektrobetrieb in dieser Mühle gibt, sondern dass es seit dieser Zeit die Mühle dort gab und der Antrieb später erweitert wurde. Aber ich gebe dir recht, der Satz könnte umformuliert werden. Ich mache mir gern Gedanken dazu, immerhin habe ich den Artikel verfasst. Trotzdem bin ich kein "Mühlenspezialist". :-) Kleiner Hinweis auch an dich: Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie. Du hast gern die Möglichkeit, wenn dir Fehler auffallen diese zu recherchieren und auch gern richtig zu stellen. Bei Fragen melde dich bitte auf meiner Diskussionsseite. Beste Grüße --Vwpolonia75 (Diskussion) 12:10, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Leibeigenschaft?

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Die diesbezügliche Passage sollte quellenmäßig nachprüfbar belegt oder entfernt werden. In Sachsen gab es meines Wissens keine Leibeigenschaft, sondern nur eine Grundherrschaft. Die Bauern zahlten Erbzins für die Nutzung des dem Grundherrn gehörigen Grund und Bodens, und/oder leisteten statt dessen Hand- und Spanndinste auf den grundherrlichen Wirtschaftshöfen. Daneben hatten sie Leistungen im Interesse der Dorfgemeinschaft zu erbringen, so wie noch heute in dörflichen Bereichen die Mitgliedschaft in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr allgemein erwartet wird. Die Bauernsöhne und -töchter waren im 18. Jh. zum Gesindedienst verpflichtet, vergleichbar den Handwerksburschen, welche zur Berufsausbildung auf Wanderschaft gingen. Man lese die Arbeiten von Friedrich Lütge, vor allem: Die mitteldeutsche Grundherrschaft und ihre Auflösung. Stuttgart 1957. Überhaupt: Die Gedankenreihe Adel - Feudalismus -Leibenschaft - Frondienst ist signifikant für das propagierte Geschichtsbild eines glücklicherweise vor nunmehr 25 Jahren überwundenen politischen Systems. Wenn man dem Wort "feudal" in irgendeiner Abwandlung begegnet, kann man Wetten darauf abschließen, daß der zugehörige Text aus jener Zeit und jenen Küchen stammt. faw. (nicht signierter Beitrag von 91.53.12.89 (Diskussion) 08:59, 24. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Na, es heißt ja nicht, das vor 25 Jahren alles schlecht war (einschließlich des Bildungssystems)! ;-) -Trotzdem ist die Überlegung mit der Grundherrschaft nicht falsch und sollte in der Tat nochmals recherchiert werden. Die Bezeichnung Leibeigenschaft scheint mir trotzdem NICHT des sozialistischen Regimes und Bildungssystem entsprungen. VG, --Vwpolonia75 (Diskussion) 21:52, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten