Diskussion:Gnadensplitting

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mundanus in Abschnitt Unverständlich

Unverständlich Bearbeiten

Also im Artikel steht "Beim Gnadensplitting kommt die Splittingtabelle für verwitwete Steuerpflichtige weiter zur Anwendung, obwohl ein Ehegatte verstorben ist." Das wäre meiner Meinung nach zunächst der absolut logisch, aber warum "obwohl"? Heißt das, dass man die "Splittingtabelle für verwitwete Steuerpflichtige" sonst nur verwendet wenn der Ehegatte noch lebt?? --87.178.134.18 12:24, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Es gibt keine "Splittingtabelle für verwitwete Steuerpflichtige". Gemeint ist in etwa: Obwohl ein Ehegatte verstorben ist und damit die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung im Jahr, welches auf das des Todes folgt, nicht mehr vorliegen, kommt beim Witwensplitting für den verwitweten Steuerpflichtigen die Splittingtabelle Anwendung.

Der ganze Artikel ist unverständlich und ignoriert, dass Gnaden- und Witwensplitting nicht dasselbe ist. --fluebbe (Diskussion) 11:25, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis fluebbe, ich hoffe es ist jetzt besser. --Mundanus (Diskussion) 22:32, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten