Diskussion:Giesbach (Rhein)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Assenmacher in Abschnitt Ende des Giesbaches und zur Gewässerkunde:

Ende des Giesbaches und zur Gewässerkunde: Bearbeiten

Bitte die Verlaufsbeschreibung des Giesbaches noch einmal überprüfen! Nach der TK und Google-Maps etc. knickt der Bachverlauf unweit (nordöstlich) des Schlosses Röttgen in nördliche Richtung ab und endet im großen Weiher des Schlossgeländes bei der Bahnstrecke Köln-Kalk-Overath. Der Giesbach beginnt und endet im Königsforst bzw. dessem westlichen Ausläufer (Schlosspark Röttgen), ist hinsichtlich seiner Wasserqualität nahezu unbelastet und hinsichtlich seines vorherrschenden Bachbettsubstrates weitestgehend als "Sandbach" anzusprechen, was typisch für die "Bergische Heideterrasse" ist. Wie häufig in zu beobachten ist, versiegt sein Unterlauf in trockenen Sommern. --Radulf 20:10 15.07.2015; Version vom 15. Juli 2015, 20:12 Uhr 83.137.71.243 (Diskussion)

Wenn Du den Text ändern möchtest, steht dem nichts entgegen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Du die Änderungen mit entsprechenden Einzelnachweisen belegen musst. --der Pingsjong Glückauf! 20:21, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo und guten Tag,
hab mir den Verlauf einmal genauer angeschaut und mit Quellenangabe ergänzt. Danach ist es kein Nebenfluss des Rheins und der Artikel müsste m.E. verschoben werden (siehe hierzu auch WP:NK#A). Gibt es dazu Meinungen? Danke und Grüße --Assenmacher (Diskussion) 17:01, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Assenmacher: Du hast gute Arbeit an dem Artikel geleistet, deshalb vertraue ich Dir auch an, einen guten und richtigen Weg zu einer Verschiebung zu finden. Nur zu! --der Pingsjong Glückauf! 18:08, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Danke für dein Feedback. Mal überlegen, welches Lemma geeignet ist. Grüße --Assenmacher (Diskussion) 20:22, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Begründung? Bearbeiten

was bitte ist an den phonetischen Verweisen zu begründen?--Wheeke (Diskussion) 19:43, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich bin Jurist und möchte wissen, wo das steht (Artikel, Regel, Absatz usw.), dass man das so machen muss. Behaupten kann jeder alles. Durch deine Verschiebung ist das allerdings jetzt erledigt. --der Pingsjong Glückauf! 20:13, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten