Urheberschaft für erste professionelle/öffentliche Streichquartettkonzerte Bearbeiten

Diese Änderung ist notwendig, weil die Urheberschaft für erste öffentliche Streichquartettkonzerte zweifelsohne dem Schuppanzigh-Quartett gebührt, das damit bereits im Winter 1804/05 begann. Diese Tatsache wird auch von den relevanten musikhistorischen Publikationen (von Hanslick bis MGG) anerkannt.

Leider hat sich der Geschichtsschreiber des „Gewandhaus-Quartetts“ allzu sehr auf den engen Rahmen Leipzigs beschränkt und dies nicht deutlich genug herausgestrichen. Denn historische Bezüge zu Entwicklungen in anderen Städten und Ländern fehlen. Schuppanzigh und seine (wohl auch für Matthäi und das Gewandhaus-Quartett) beispielgebenden Quartettproduktionen werden denn in der Schrift auch mit keinem Wort erwähnt. Siehe dazu die unter Litaratur angeführte Publikation von Claudius Böhm: Das Gewandhaus-Quartett und die Kammermusik am Leipziger Gewandhaus seit 1808 . Kamprad, Leipzig 2008. Eine recht gute kurze Darstellung zur Bedeutung des Schuppanzigh-Quartetts insbesondere auch für Beethoven findet sich in Gerd Indorf: Beethovens Streichquartette. Kulturgeschichtliche Aspekte und Werkinterpretation. Rombach, Freiburg i. Br. 2004.--Migu53 15:47, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Migu, ohne dass ich im Moment die Quellen vorliegen habe (ich schaue ggf mal wieder rein), kann es sein, dass hier nicht gemeint war, dass es das erste professionelle Quartett war, sondern das erste, welches eine Festanstellung besaß. Das Schuppanzigh-Quartett, so wie ich es verstanden habe, spielte dem hingegen auf Basis der Erlöse ihrer Konzerte. Damit ist dies natürlich auch eine berufsmäßige Ausübung des Spielens, aber nicht im Sinne einer Festanstellung.
Da das aber wohl Begriffsspalterei ist, sollte die von dir gewählte Formulierung m.E. stehen bleiben. Ich wollte nur anmerken nach welchem Räsonnement die ursprüngliche Wortwahl getroffen worden sein mag. Beste Grüße GoJoe 21:35, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo GoJo, also mit der vagen Bezeichnung "Berufsquartett" bin ich eh sehr unglücklich, wollte aber meinen korrigierenden Eingriff so gering als möglich halten. Wenn man von Berufsmusikern spricht versteht man doch gewöhnlich solche, deren "Haupterwerbsquelle" das Musizieren ist. Dies kann freilich auch für "Festanstellungen" gelten, nur dann hätte die Aussage dennoch nicht mehr Wahrheitsgehalt. Es gab schon vor dem Gewandhaus-Quartett Ensembles in dieser Besetzungsform, die im Dienste von Adeligen (mit "Anstellung") standen, aber eben auch nur im mehr oder weniger privaten Rahmen agierten. Musikhistorisch wichtig war in erster Linie das erstmalige und wohl auch regelmäßige öffentliche Auftreten des Ensembles in mehr oder weniger "fester" Besetzung. Genau das versucht ja auch Böhm in der von dir angeführten Quelle zur Geschichte des Gewandhaus-Quartetts herauszuarbeiten, wenn er etwa schreibt: "Die junge Quartettvereinigung tritt hier, soweit bekannt, erstmals außerhalb des Gewandhauses, außerhalb des Orchesterverbundes, außerhalb anstellungsvertraglicher Obliegenheiten öffentlich in Erscheinung." (S. 020)
Unter der Betrachtungsweise wähne ich mich natürlich im Recht mit dem "Urheberanspruch" für das Schuppanzigh-Quartett, noch dazu, wenn man die "Berufskomponente" mitberücksichtigt. Denn die Musiker des Gewandhaus-Quartetts wurden doch nicht als solche angestellt, sondern als Instrumentalisten des Gewandhausorchesters. Ich hätte übrigens bei Böhm auch nicht dezidiert die Aussage gefunden, das Gewandhaus-Quartett sei das erste oder eines der ersten Berufsquartette der Welt oder Deutschlands gewesen. Vielmehr finden sich bei ihm eher Zitate, die dies (für Deutschland) suggerieren. Ich denke, er war sich bewusst, dass er zu lokalhistorisch operiert, als dass er solche weitgreifenden Aussagen treffen darf. In seinem Personenregister kommt ja der Name Schuppanzigh nicht einmal vor; dass er von ihm nichts gewusst haben soll, ist höchst unwahrscheinlich. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, in einem Kapitel die überregionalen historischen Bezüge herzustellen. Liebe Grüße --Migu53 15:23, 2. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, ich gebe dir vollkommen recht. Die Bezeichnung "Berufsmusiker" ist schwammig und wenig hilfreich. Danke für deinen Beitrag. MfG GoJoe 14:04, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten