Diskussion:Gewürzzubereitung

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Rainer Zenz in Abschnitt Sie enthalten mindestens 60 % Gewürze.

Sie enthalten mindestens 60 % Gewürze. Bearbeiten

Und was ist der Rest? --Siehe-auch-Löscher 10:51, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Sachen wie Salz, Zucker, Streck- und Trennmittel, Gewürzaromen oder „geschmacksbeeinflussende Stoffe“. Da ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Rainer Z ... 17:37, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Salz und Zucker sind laut Gewürz je nach Definition auch Gewürze und Gewürzaroma und Geschmacksbeeinflussende Stoffe sind nicht definiert. Ich versuch das mal zu ergänzen. Ob die Gewürzaromen in den 60% drin sind oder nicht lässt sich der Formulierung des Lebensmittelbuchs nicht entnehmen. --Siehe-auch-Löscher 21:37, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe Salz und Zucker zur Illustration genannt. Bei den Gewürzaromen ist das Lebensmittelbuch eindeutig: „[Gewürzzubereitungen] enthalten mindestens 60 % Gewürze. Zusätzlich werden auch Gewürzaromen verwendet.“ Unter „Gewürzaromen“ wird man alle möglichen Aromastoffe verstehen dürfen. Rainer Z ... 14:21, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten