Diskussion:Gesetz zum Schutz der Nation

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von H.Parai in Abschnitt Reiseverbot?

Reiseverbot? Bearbeiten

Im Gesetzestext steht unter Kapitel III, Artikel 23: "... kann keine Persoon jüdischer Abstammung ohne Genehmigung der Polizeidirektion den Wohnsitz wechseln." Darunter verstehe ich den Wechsel des Dauerwohnsitzes, nicht aber eine besuchsweise Übernachtung in einem anderen Ort. --H.Parai (Diskussion) 13:18, 20. Mär. 2019 (CET)Beantworten