Diskussion:Gesetz für Jugendwohlfahrt

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Retrofuturo in Abschnitt Änderung

Änderung Bearbeiten

Ich habe die Behauptung gelöscht, dass ab dem RJWG die ersten Jugendämter entstanden. Dies ist historisch falsch. 1922 hatten bereits zahlreiche Kommunen Jugendämter. Der folgende Satz muss noch geändert werden, weil er zu pauschal und anachronistisch ist: Der Vorwurf, das RJWG sei noch zu stark polizei- und ordnungsrechtlich geprägt, ist ein pauschaler Rückblick aus heutiger Sicht, der der historischen Leistung des Gesetzgebers nicht im Mindesten gerecht wird. Im Artikel sollte zumindest stehen, dass das RJWG ein "Recht auf Erziehung" postulierte und als erstes jedem Jugendlichen ein Recht auf Förderung und Entfaltung seiner Persönlichkeit gab. Die Ziele waren die Förderung der Kinder und Jugendlichen. Das muss vor einer Kritik der Mittel stehen. --Retrofuturo (Diskussion) 15:12, 10. Okt. 2013 (CEST).Beantworten