Diskussion:Geschlossener Fonds

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.137.120.171 in Abschnitt Closed-end funds != geschlossene (deutsche) Fonds

Falsch ? Oder schlecht erklärt ? Bearbeiten

Ein Börsenhandel oder eine tägliche Preisfeststellung mit verbundener Rückgabemöglichkeit an den Initiator wie beispielsweise bei Investmentfonds kann konstruktionsbedingt nicht existieren.

Wieso nicht ? Warum sollen die Anteilseigner ihre Anteile nicht über die Börse handeln können ? Die ursprüngliche Kommanditeinlage ist schließlich gebunden, die Immobilie(n) können also weiter bewirtschaftet werden, das gesamte Börsenrisiko liegt bei den Anteilseignern (eben konstruktionsbedingt). Der einzige Unterschied zu Aktien ist die fehlende Aussicht auf junge Aktien. Oder habe ich da was falsch verstanden ? (nicht signierter Beitrag von 88.65.91.200 (Diskussion) 22:58, 8. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Neuer Artikel hier Bearbeiten

@all Hallo, ich habe heute wieder einen separaten Artikel für geschlossene Fonds eröffnet, da eine Integration in den Bereich Investmentfonds die Struktur des Bereiches Investmentfonds zum einen stark belastet hat, zum anderen war ein ordentlicher Aufbau eines Bereiches für geschlossene Fonds nicht möglich. Derzeit sind die Inhalte noch weitgehend übernommen und die Qualität nicht optimal, ich habe heute einige wirklich zweifelhafte und kritische Aussagen entfernt. In den nächsten Tagen und Wochen wird dieser Bereich weiter verfeinert und konkretisiert. --Christianulf 16:34, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Haftung Bearbeiten

Bin kein Gesellschaftsrechtler, aber ist die Aussage, dass der GbR-Gesellschafter im Zweifel voll haftet richtig? Macht der BGH von diesem Grundsatz bei geschlossenen Immo-Fonds nicht eine Ausnahme (BGHZ 150, 1). Für Verträge, die ein geschlossener IF nach dem 27.09.1999 schließt, bedarf es zum Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter keiner Individualvereinbarung, wenn - der Gesellschaftsvertrag eine Haftungsbeschränkung vorsieht und - die Haftungsbeschränkung wirksam in den Vertrag mit dem Gläubiger einbezogen wird, wobei dies über Allgemeine Geschäftsbedigungen möglich sein soll. --Erbrechtler1 08:18, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten

So viel ich weiß, ist die Haftung eines GbRlers generell unebschränkt. Das hat nichts mit der Rechtssprechung zu tun. Das ist eines der markantesten Merkmale der GbR. (nicht signierter Beitrag von 88.65.120.15 (Diskussion) 11:58, 17. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Die Gesellschafter einer GbR haften im Grundsatz persönlich für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten analog § 128 HGB (vgl. BGH II ZR 331/00). Eine Haftungsbegrenzung kann nur einzelvertraglich vereinbart werden, nicht durch AGB oder Gesellschaftsvertrag (vgl. BGH II ZR 371/98). --Noisl 12:21, 17. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Weblinks Bearbeiten

Bei den Weblinks wird auf einen Artikel von Stefan Winheller aus dem Jahr 2004 verwiesen. Die Informationen in diesem Artikel sind teilweise mittlerweile veraltet. Ich werde diesen Link entfernen und stattdessen auf die Seite des VGF (Verband Geschlossene Fonds) verlinken, der in den letzten beiden Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Auch im Text fehlt ein Hinweis auf die Rolle des Verbandes bisher völlig. Mal sehen, vielleicht nehme ich mir mal die Zeit, das auch zu ändern. --Ding1dong 10:49, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe mir erlaubt, auf die Warnliste der Stiftung Warentest zu verweisen, die zwar vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss, aber doch eine unabhängige Quelle ist. Sie ist zwar kostenpflichtig, aber ich habe gerade nochmal nachgeschaut: "Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg." [1]--Richbook (Diskussion) 16:16, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

BelegWeblink. Keine Weblinks auf kosten- oder registrierungspflichtige Inhalte. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 16:29, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Alles klar. Den Verweis würde ich dennoch gerne platziert wissen, ich habe den Text ergänzt und einen Einzelnachweis gesetzt. --Richbook (Diskussion) 11:11, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Geschlossene IF Bearbeiten

Ich hab versehentlich bei den offenen IF eine Anregung eingerückt (ACI, Robin Lohmann). Dieses Versehen zeigt schon, dass ich keine Fachmann bin. Ich kann also nicht versuchen, hier was reinzusetzen. Weil ich mich aber informieren wollte und in der WP nicht fündig geworden bin, frage ich mal die Fachleute, ob da nicht wenigstens eine Link gesetzt werden sollte. WP-Artikel ACI (Fondsgesellschaft), Robin Lohmann sind wohl nicht sinnvoll, weil die relativ irrelevant sind. Oder nicht? --Delabarquera 09:11, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig Bearbeiten

IMHO beschreibt der Artikel ausschliesslich die Praxis in Deutschland - closed end funds gibt es allerdings auch woanders, beispielsweise in UK, wo diese meist an der Börse gehandelt werden. --Stauffen 11:26, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Meine letzte Änderung - Link zu Börsennews Bearbeiten

Ich habe den Link zu Börsennews heraus genommen. Das ist eine Werbeseite. Sie taugt nur als Beleg dafür, was zur Zeit vertrieben wird. In welche Güter geschlossene Fonds investieren, kann man besser dem Buch von Lüdecke entrnehmen (siehe Literaturhinweise). --Noisl 14:15, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtschreibung/Grammatik Bearbeiten

Hier ist doch schon das Lemma falsch: "geschlossener Fonds": geschlossener = Singular; Fonds = Plural. Auch im Artikel wird "Fonds" mehrmals als Singular gebraucht. Singular ist aber eindeutig Fond; s.a. Wiktionary. -- giessener wolf 11:42, 9. Mär. 2011 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Wmoerler (Diskussion | Beiträge) )

Nein, der Fond ist der Rücksitz eines Autos oder die Grundlage für eine Soße. Publikumsgesellschaften sind Fonds. Von diesem Begriff gibt es keine Pluralform. --Noisl 14:22, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Kick-back-Rechtsprechung Bearbeiten

Am Ende des Abschnitts heißt es:

Und "die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.", wie der Bundesgerichtshof in diesem Urteil vom 12. Mai 2009 weiter entschieden hat.

Der Sinn dieses Satzes erschließt sich (auch im Kontext) nicht. Kann hier ein Fachkundiger Klärung herbeiführen?-- taocp 00:14, 23. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das bedeutet, dass ein Gericht unterstellt, dass der Anleger den Fonds nicht gezeichnet hätte, wenn er richtig aufgeklärt worden wäre und der deshalb verlangen kann, dass seine Beteiligung rückabgewickelt wird. Ich lösche gleich den Satz, weil er für den Laien tatsächlich unverständlich ist. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Frage, die geschlossenes Fonds unmittelbar betrifft oder charakterisiert, sondern um eine zivilprozessuale Problematik, die im Zusammenhang mit der Beweislast steht. Wenn man den Abschnitt so fassen wollte, dass man es versteht, dann hätte der Artikel insgesamt einen Schwerpunkt in Zivilprozessrecht, der hier ganz unangemessen wäre. --Noisl 10:13, 24. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

"Deutschlandlastig" Bearbeiten

Lieber GUMPi, Du hast hier den "Deutschlandlastig_Baustein" eingefügt. das kommt mir unnötig vor, weil der geschlossene Fonds eben ein rein deutsches Phänomen ist. Das ist auch schon hier diskutiert worden. Wenn es also nicht besondere Gründe für diesen Baustein gibt, würde ich ihn rausnehmen. Gruß --Noisl (Diskussion) 09:03, 14. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Nochmal lieber GUMPi, genau das meine ich: Es gibt auch in Österreich keine geschlossenen Fonds wie sie in diesem Artikel beschrieben werden. Wenn ich da im Irrtum bin, dann benenne bitte einen Anbieter. Ironische Bemerkungen machen zwar einen coolen Eindruck, sind aber nicht weiter führend. Gruß

--Noisl (Diskussion) 11:55, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Moin! Ich hätte es begrüßt, wenn du dich vor dem Zurücksetzen selbst kundig gemacht hättest oder aber in offensichtlicher Unkenntnis hinsichtlich geschlossener Fonds in Österreich deutlich vor dem Zurücksetzen die Disk genutzt hättest – den von dir eingeschlagenen Weg empfinde ich als unfreundlich und wenig nutzbringend (Dein Revert erfolgte nur zwei Minuten nach deinem Diskbeitrag, da erwartest du ernsthaft mehr als einen Revert deines Reverts?). Vgl. z. B. [1] & [2]. Und hier die gewünschte Anbieterwerbung: [3]. Fakt ist die Verfügbarkeit gleichartiger geschlossener Fonds in Österreich, daher hatte ich den BS Dtl.lastig zunächst zu den Steuergesichtspunkten gesetzt, aber ja, Österreich ist gänzlich unbeschrieben, daher gehört der BS ganz nach oben. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 15:53, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Wie ich nach einer weiteren Recherche zugeben muss, gibt es tatsächlich einige Versuche in Österreich gesellschaftsrechtliche Phänomene zu vertreiben, die dem deutschen geschlossenen Fonds ähneln. Dazu ist zweierlei zu sagen.
Erstens musst Du dich durch mein Verhalten nicht unfreundlich behandelt fühlen. Ich habe nicht zwei Minuten sondern zwei Tage bis zum Reverts gewartet. Deine Bemerkung " ach, in Österreich soll es keine geschl. Fonds geben?" ist sicherlich keine qualifizierte Äußerung, auf die man in einer enzyklopädischen Diskussion reagieren muss. Es wäre Deine Aufgabe gewesen, den deutschlandlastig-Baustein zu begründen. Aber das hast Du zunächst gar nicht gemacht, dann bist Du mit einem dummen Spruch gekommen. So geht das eben nicht.
Zweitens müsste man zunächst darstellen, wieso ein Phänomen des österreichischen Rechts mit dem deutschen geschlossenen Fonds derart vergleichbar ist, dass sie in einem Artikel behandelt werden sollten. Die Idee den ganzen Artikel als deutschlandlastig zu markieren ist nämlich nicht neu und wurde bereits zu Recht verworfen, wobei die Diskussion die closed-end-funds des angelsächsischen Rechts betraf.


So long und viel Spaß noch --Noisl (Diskussion) 17:23, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die Disk betr. CEF habe ich bereits unlängst zur Kenntnis genommen, jedoch hat dieses Konstrukt wahrlich relativ wenig mit dem Lemma Geschlossener Fonds gemein, anders als das unmittelbar an das deutsche angelehnte österreichische. Der Baustein passt daher, ansonsten ist der Artikel m. E. auf Geschlossener Fonds (Deutschland) zu verschieben und das hiesige Lemma als BKS unter Verweis auf geschlossene Fonds in Österreich zu nutzen.
Oh, ja, habe sowohl deinen Eingangsbeitrag vor zwei Tagen erst heute bemerkt als auch mich hinsichtlich des Zeitpunkts verguckt und daraus oben die falschen Schlüsse gezogen, entschuldige bitte. Weder mein Versehen noch andere Aspekte sind jedoch ein rechtfertigender Grund dafür, meinen Kommentar als „dummen Spruch“ zu bezeichnen, wie war das gleich mit „sicherlich keine qualifizierte Äußerung“? Schwamm drüber. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 18:21, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Frieden! --Noisl (Diskussion) 18:34, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Geschlossener Investmentfonds vs. geschlossener Fonds Bearbeiten

Der in Deutschland übliche Begriff für das in diesem Artikel dargestellte Phänomen ist "geschlossener Fonds" nicht "geschlossener Investmentfonds". Deshalb finde ich diese Umbenennung sehr unglücklich. Aber vielleicht gibt es ja Gründe dafür, die ich noch nicht gesehen habe. Vielleicht möchte mir jemand einen Hinweis geben. --Noisl (Diskussion) 09:26, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

+1: Bin ich also nicht der einzige, der über die Verschiebung gestolpert ist. Gemäß WP:NK ist ganz klar auf das Lemma Geschlossener Fonds abzustellen, vgl. Googletreffer: Geschlossener Fonds 210.000 zu 4.320 Geschlossener Investmentfonds bzw. 946 zu 50 bei Google Books. Daher verschiebe ich ohne großes Federlesen zurück. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 10:34, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Auch der Wortschatz der Uni Leipzig spricht hier eine deutliche Sprache: geschlossener Fonds --> HK 19, geschlossener Investmentfonds --> nichts.--Plankton314 (Diskussion) 10:40, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich nehmen an, einer von euch verschiebt jetzt auch "offener Investmentfonds" nach "offener Fonds" - oder soll ich das machen? Este (Diskussion) 11:28, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren" Bearbeiten

Im Abschnitt "Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren" kommt zweimal die Formulierung "nicht selten" vor, ohne Belege, sowie einmal "selten" und einmal "oftmals", auch ohne Nachweise. Das ist mir zu schwammig. Kann jemand prominente Beispiele ergänzen oder evtl. einen Verweis auf eine ganze Liste solcher Fälle? --Richbook (Diskussion) 15:03, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Abschnitt "Blind Pool" Bearbeiten

Hier fehlt ein Verweis auf den benannten Artikel in der Zeitschrift "Cash". Auch scheint mir die Information, zumindest aber die Formulierung alt.--Richbook (Diskussion) 15:45, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Geschlossene Fonds sind, meiner Ansicht nach, keine OGAW.

Begründung: §1 Abs.2 Satz 2 KAGB dort heißt es: "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind Investmentvermögen, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/91/EU (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 186) geändert worden ist, erfüllen"

in der Richtline 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 steht:

Kapitel 1 Artikel 3 "Diese Richtlinie gilt nicht für folgende Organismen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs"

Links: KAGB https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html

         RICHTLINIE 2009/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
         vom 13. Juli 2009                           http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0065 (nicht signierter Beitrag von 213.248.87.130 (Diskussion) 08:02, 21. Jul 2016 (CEST))


Revert von rtc Bearbeiten

rtc hat umfangreiche Änderungen von mir, die primär darauf abzielten, die neue Rechtslage unter KAGB abzubilden, mit dem Verweis rückgängig gemacht, sie seien tendenziös. Ich habe den Zustand davor wieder hergestellt und bitte um Diskussion, welche Teile wirklich aus diesem Grund nicht stehen bleiben können. Durch den Revert sind veraltete Informationen wieder reingerutscht (so wurde z.B. das Verkaufsprospektgesetz bereits am 31.05.2012 aufgehoben und ist durch den Revert wieder in den Artikel gerutscht). Die gesamte Regulierungssituation - und somit das Produkt - ist seit Inkrafttreten des KAGB 2013 nicht mehr mit der Zeit davor vergleichbar. Auf diese Unterschiede wird in der neuen Fassung des Artikels auch weiterhin eingegangen. Ich bitte also vor erneutem Revert um Diskussion. Mit freundlichen Grüßen

--Ding1dong (Diskussion) 17:17, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Edit -- revert -- discuss. Wenn eine Änderung revertiert wird bitte erst diskutieren bevor sie wiederhergestellt wird.
Ersteinmal ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass Informationen nicht plötzlich durch geänderte Rechtslagen irrelevant werden und gelöscht werden dürfen. Sie sind dann zu allermindest in einen historischen Kontext zu stellen. Das ist nach meinem dafürhalten bei den Informationen aber schon vor der Löschung geschehen (siehe unten). Für diese "Industrie" unliebsame Sachen dann einfach mit der Argumentation zu löschen, ist ganz offenkundig tendentiös. Zweitens ist festzuhalten, dass diese "alten" Fonds nach wie vor verkauft werden, und zwar am Zweitmarkt. Insofern besteht auch eine vollkommen praktische Relevanz für diese Informationen. Drittens wäre erst einmal dazulegen, inwiefern sich mit der geänderten Rechtslage irgendetwas relevantes geändert hat und dies wäre dann herauszuarbeiten. Warum sollen sich die wirtschaftlichen Eigenschaften dieser Konstruktion (wie "90 Prozent der geschlossenen Fonds ihr Ziel nicht erreichten") durch rein rechtliche Änderungen plötzlich groß ändern? Und viertens kann ich auch überhaupt nicht feststellen, dass diese ganzen Löschungen durch die Argumentation gedeckt sind. Aussagen wie "Die vorgenannten Forderungen von Verbraucherschützern wurden nur zum Teil umgesetzt" beziehen sich zweiffellos auf die neue Rechtslage und bezeiht sich auch ganz explizit auf die vorgenannten Dinge und stellt sie in den richtigen historischen Zusammenhang. Die Quelle, die für "Auch in einer speziellen Auflistung unseriöser und riskanter Finanzprodukte findet sich eine Reihe geschlossener Fonds" angegeben ist, stammt von 2015, also lange nach der Gesetzesänderung. Auch "So kam die Stiftung Warentest 2015 zum Ergebnis" bezieht sich auf Feststellungen von 2015. Diese Löschungen mit dieser Argumentation sehen stark nach einem Versuch aus, dieses nach wie vor stark kritierte Produkt weißzuwaschen. --rtc (Diskussion) 21:36, 21. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Verwahrung im Depot? Bearbeiten

Hallo, was ich noch nicht ganz verstanden habe (und aus dem Artikel derzeit nicht hervorgeht), ist, ob Anteile geschlossener Fonds auch in einem üblichen Wertpapierdepot verwahrt werden. Oder ist das komplett unabhängig davon? --78.48.67.17 18:30, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Closed-end funds != geschlossene (deutsche) Fonds Bearbeiten

Wie kann man denn zwei komplett fremde Themen in einen Artikel bringen? Die deutschen geschlossene Fonds haben doch nur den ähnlichen (übersetzten) Namen eines CEFs! Da ist doch keine Überschneidung! 91.137.120.171 16:35, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

  1. Was sind zuverlässige Informationsquellen?