Diskussion:Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen des Landgerichts Berlin I und des Amtsgerichts Berlin I

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Lley in Abschnitt Lemma

Lemma

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Das Lemma ist IMHO formal falsch, weil es sich offiziell um das Landgericht Berlin I und das Amtsgericht Berlin I handelte – Amtsgerichte und Landgerichte gab's nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 (und gibt's auch heute noch) viele in Deutschland. Der Ort muss eigentlich immer mit genannt werden, sonst ist es nicht eindeutig. (Dass die historischen Bildunterschriften von Herrn Kick nicht immer völlig zuverlässig sind, ist schon an anderer Stelle festgestellt worden.) Also ein guter Grund, das unschöne Klammerlemma abzuändern. Im Übrigen haben wir hier aber das weit verbreitete und häufig irreführende Phänomen, dass sich der Name einer Institution auf das Gebäude überträgt, mit dem „Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen...“ vermieden! Gruß, B&A-H 14:30, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Habe es jetzt dem ersten Satz des Artikels entsprechend verschoben. -- lley 13:52, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten