Diskussion:Gesamthandseigentum

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bubo bubo in Abschnitt Gesamthandseigentum und Gesamthandsgemeinschaft
  1. Die Aussage, es gebe anders als beim Bruchteilseigentum schon gar keine Anteile, über die verfügt werden könnte, erscheint mir problematisch, nachdem es bei einem der Hauptanwendungsfälle gerade anders ist (§ 2033 Abs. 1 BGB). Siehe auch § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB. Es bringt keinen Gewinn an Erkenntnis, den Anteilen die Existenz abzusprechen, wenn das Gesetz von ihnen spricht und sie an allen Ecken und Enden plötzlich doch auftauchen.
  2. Hinsichtlich des Eigentums an Grundstücken ist die Rechtsinhaberschaft der GbR umstritten (vgl. Palandt, 65. Auf., Rdn 24a zu § 705). --wau > 19:43, 14. Jul 2006 (CEST)
zu 1.): keine Anteile an den einzelnen vermögensgegenständen, Abs. 2! Insgesamt gibt es natürlich Anteile (hier am Nachlass), die aber dinglich ohne Bedeutung sind. Die Anteile werden deshalb z.B. auch nicht ins Grundbuch eingetragen. Ich versuche, das deutlicher zu formulieren.
zu2.): danke für den Hinweis, dass das auch noch umstritten ist, wusste ich nicht. Ich baue es ein. --103II 07:39, 15. Jul 2006 (CEST)

Kategorie - Schlagwort Bearbeiten

Derzeit ist der Artikel nur mit "Sachenrecht" verschlagwortet. Sollten - da zur gesamten Hand auch Rechte etc. zustehen können - nicht weitere Schlagworte aufgenommen werden. Die Gesamthand ist des Weiteren zumindest auch ein Problem des Erb- und GesellschaftsR. --Felixkr 08:44, 18. Sep 2006 (CEST)

Stimmt, danke. Erledigt. --103II

Geschichte Bearbeiten

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen kurzen Absatz zur historischen Bedeutung einbauen könnte, wo die Geltung/Bedeutung doch über das Privatrecht hinausging - dann könnte man endlich mal den Satz ihre Belehnung erfolgte stets zur „Gesamten Hand“ erklärend verlinken. (in Geschichte Mecklenburgs) --Concord 17:10, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Gesamthandseigentum und Gesamthandsgemeinschaft Bearbeiten

Ich bin Jurist, in Wikipediaeinträgen allerdings absoluter Neuling, daher Bitte um Nachsicht, wenn ich an dieser Stelle besondere Wikipedia-Konventionen übersehen habe.

Meiner Ansicht nach sollten die beiden Artikel "Gesamthandseigentum" und "Gesamthandsgemeinschaft" aus zwei Gründen zusammengeführt werden. Zum einen ist nach deutschem Recht das Gesamthand-"Eigentum" lediglich die Folge einer Gesamthands-"Gemeinschaft" hinsichtlich der hiervon erfassten "Sachen" (also "körperlichen Gegenständen" i.S.v. § 90 BGB). Der Artikel "Gesamthandseigentum" und "Gesamthandsgemeinschaft" sind somit teilweise redundant. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass sich eine Gesamthand auch auf andere Vermögensgegenstände beziehen kann als auf Eigentum im technischen Sinne, nämlich auf nicht körperliche Gegenstände (insbesondere Forderungen oder Gesellschaftsanteile, aber auch Gestaltungsrechte). Tatsächlich bezieht sich der Artikel "Gesamthandseigentum" auch auf Gesamthandsgemeinschaften über andere Vermögensgegenstände als das Eigentum, so dass der Titel bei genauer Betrachtung nicht ganz stimmt.

Nicht richtig ist meiner Ansicht auch die Verlinkung mit der französischen "Indivision", die vielmehr als Pendant zur Bruchteilsgemeinschaft steht.

Das schweizerische "Gesamteigentum" weist zwar Berührungspunkte mit der deutschen "Gesamthandsgemeinschaft" auf, doch wenn ich richtig informiert bin, unterscheidet es sich von ihr. Genau weiß ich es aber nicht und würde gerne zur Diskussion stellen, ob es Sinn macht, dem schweizerischen Gesamteigentum einen eigenen Artikel zu widmen.

Ich habe mich in der Vergangenheit etwas mit Gesamthandsgemeinschaften befasst, so dass ich es gerne unternehmen kann, einen zusammengeführten Artikel zur Gesamthandsgemeinschaft zu gestalten. Insbesondere auch zur Geschichte der Gesamthandsgemeinschaften sowie zu den jüngeren Entwicklungen, gerade im Gesellschaftsrecht, existieren nicht wenige Publikationen, die an dieser Stelle gut eingearbeitet werden könnten.

Ich freue mich über Rückmeldungen.--Vanditi (Diskussion) 18:31, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Aus den hier genannten Gründen bin ich gegen eine Zusammenlegung der Artikel. --Bubo 21:07, 9. Aug. 2022 (CEST)Beantworten