Diskussion:Gerichtspräsident

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Giraldillo in Abschnitt CHlastig?

CHlastig? Bearbeiten

user:Giraldillo: ist wirklich CHlastig? --Tabbelio (Diskussion) 18:51, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

derzeit sind ausschließlich Schweizer Quellen angegeben; jedenfalls die Formulierung mit dem "Dienstvorgesetzten" würde ich für Deutschland jedenfalls so nicht bejahen wollen (in der Schweiz mag das hingegen stimmen), ebenso mit der "Aufsichtsbehörde". Ich will aber nicht in einem Text Veränderungen vornehmen, der (ersichtlich) einen deutlichen Bezug zur Rechtsordnung eines Landes (-> CH) hat, in der ich mich nicht auskenne und diesem Text dann eine "deutsche" Rechtssicht überstülpen. Dementsprechend halte ich den Baustein CH-lastig für die derzeit beste Lösung. --gdo 19:00, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten