"freigesprochen, obwohl beide von der „Rechtmäßigkeit ihres Tuns überzeugt gewesen“ waren." Bearbeiten

Das obwohl ergibt so keinen Sinn bzw. sind da offensichtlich Lücken (gaben sie ihrer Überzeugung vor Gericht Ausdruck? Soll das "obwohl" signalisieren, dass die Taten nicht abgestritten wurden?). --Widerborst 23:34, 24. Jun. 2012 (CEST)Beantworten