Diskussion:Generaloberstabsarzt

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von TUBS in Abschnitt Besoldung

Generaloberstabsarzt (Zahnarzt) gibt es und gab es nie. Es ist auch nicht vorgesehen. Der höchste militärische Rang ist der Generaloberstabsarzt/Admiraloberstabsarzt, welcher immer ein Humanmediziner ist. (nicht signierter Beitrag von 77.185.152.194 (Diskussion) 12:03, 12. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

richtig. erledigtErledigt--TUBS 10:53, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Besoldung Bearbeiten

Hallo, man könnte noch hinzufügen, dass die Sanitätsoffiziere in ihren jeweiligen Dienstgrad immer eine Besoldungsstufe über dem auf ihre Schulter besoldet werden, weshalb es zum Beispiel einen Generaloberstabsarzt nicht schmerzen dürfte, dass ihm noch ein goldener Stern „fehlt“, denn das gleiche Gehalt wie ein ja General erhält er ja trotzdem. --Sjöflygplan (Diskussion) 08:01, 4. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Das stimmt nicht für San-Generale sondern nur für mittlere/untere San-DG, vgl. Dienstgrade_der_Bundeswehr. (Amtszulagen mal beiseite).--TUBS  17:08, 10. Mai 2017 (CEST)Beantworten