Diskussion:Genehmigungswettbewerb

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wahldresdner

Inhalt des Beitrags ist teilweise veraltet. Mit Gültigkeit der EU VO 1370/2007 seit dem 03.12.2009 gilt diese vorrangig zum noch nicht novellierten PBefG. Damit ist die Rechtslage unklar. Ein "Genehmigungswettbewerb" im bisher in Deutschland praktizierten Sinne ist damit vorläufig nicht rechtssicher. (nicht signierter Beitrag von 91.32.76.106 (Diskussion | Beiträge) 21:32, 14. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Stimmt. Zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gibt es einen aktuellen Artikel, umseitige Infos sind seit über zehn Jahren "Schnee von gestern". Jetzt bräuchte ich nur die Zeit, um umseitig den aktuellen Stand darzustellen... Genehmigungswettbewerb gibt es ja in gewisser Form weiterhin, nur stellt der sich völlig anders dar. --Wdd. (Diskussion) 14:52, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten