Diskussion:Geltung
Geltung als Begriff des Rechts bzw. der Rechtsphilosophie
BearbeitenHier fehlt die Bedeutung des Wortes "Geltung" im Sinne wie es in den Rechtswissenschaften und insbesondere in der Rechtsphilosophie verwandt wird. Eine mindestens ähnliche Extension und Intension dürfte der Begriff in der normalen deutschen Sprache haben; vgl. den Terminus "geltendes Recht".-- pistazienfresser 14:08, 7. Dez. 2008 (CET)
Fachchinesisch
BearbeitenZitat: Geltung (nicht zu verwechseln mit Gültigkeit) wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Max Graf zu Solms, Dieter Claessens und viele andere).
Welcher Laie soll das bitte verstehen? Der Satz ist noch nicht mal grammatikalisch korrekt. Maikel 15:05, 18. Aug. 2009 (CEST)
Qualitätsdebatte
BearbeitenFolgender IP-Vorwurf wurde von der Artikelseite hierher überführt: deine Begründung: Inhaltlich unklar bzw. falsch, Geltung ist eher ein philosophischer Begriff in Abgrenzung zu Faktizität; Intension/Extension
Der erste Satz des Artikels bezieht sich auf eine psychologische Kategorie, der dritte auf eine philosophische. Der | Duden nennt die philosophische Bedeutung als die im allgemeinen Sprachgebraucht übliche. Die psychologische kommt dort gar nicht vor. Es sollte also eine BKL-Seite eingerichtet werden, oder vom philosophischen auf den psychologischen Artikel verwiesen werden (und da gehört das Habermas-Buch dann nicht rein), nicht aber umgekehrt. 132.230.1.28 (10:28, 3. Dez. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Histrionische Persönlichkeitsstörung
BearbeitenWäre hier ein "Siehe auch" Verweis auf die Histrionische Persönlichkeitsstörung sinnvoll? --Neitram ✉ 10:32, 10. Apr. 2015 (CEST)