Diskussion:Gebrauchsmuster

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rainald62 in Abschnitt Gegenständlich?

Ich habe den Beitrag komplett überarbeitet. Es ist hier aber noch arbeit zu leisten, unschärfen zu entfernen und noch besser zu strukturieren. Aber heute nicht mehr... --PAss. Martin Steinmetz 21:05, 3. Okt 2006 (CEST)

War mal wieder dran, ist aber noch ne Menge Arbeit da... --PAss. Martin Steinmetz 23:01, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe die Schutzausschlüsse, die in der Sache zutreffend dargestellt waren, etwas stärker zu konturieren versucht, vor allem die Unterschiede in DE und AT stärker betont. Für seine Knappheit ist das Lemma erstaunlich gut und aktuell.--Keuk 11:16, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Weblinks Bearbeiten

Hier sollte doch deutlich aufgeräumt werden. Man sieht vor lauter Bäumen keinen Wald. --Rechercheur 17:46, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Schutzzeichen Bearbeiten

Kann mit bitte jemand das Schutzzeichen einfügen es is ein Kreis mit ein "u" drine(utility, engl. = Nutzen) wie beim ®. Ich weiß leider nicht wie man das darstellen kann

Unterschied zum Patent Bearbeiten

Interessant wäre ein direkter Vergleich zum Patent. Vom Aufwand her scheint die Eintragung eines Gebrauchsmusters ähnlich einem Patent zu sein, ist es dann vielleicht wenigstens billiger? 88.65.109.149 10:54, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Beispiel Bearbeiten

Ein Beispiel in der Einleitung würde das Verständnis erleichtern. --Siehe-auch-Löscher 22:00, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Musterschutz Bearbeiten

Ich habe bei Commons eine

Commons: Musterschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

angelegt. Ist das so richtig? Muß das ergäntzt werden? Falls richtig, bitte ich höflich um weitere "Links" zu der Commons-Category in den anderssprachigen Wikipedien, um hier international zusammenarbeiten zu können. Besten Dank, you are welcome, --Bernd Schwabe in Hannover 09:36, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Löschungsverfahren Bearbeiten

"Löschungsverfahren [Bearbeiten]

Das Löschungsverfahren kann in Deutschland von jedermann durch einen Antrag auf Löschung eines Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DP .."

Da man nicht aus Lust und Laune die Löschung beantragen darf, sollte der Satz vielleicht entsprechend ergänzt werden.

Greetz aus dem Schwarzwald,

Luna (nicht signierter Beitrag von 87.179.35.50 (Diskussion) 19:23, 11. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Geschichte Bearbeiten

Ein Abschnitt zur Geschichte des Gebrauchsmusterschutzes wäre schön. Habe mir mal notiert , dass es DRGM ab 1891 gab, wüsste aber keinen Beleg zu finden. Ein Link von DRGM auf den Artikel#Abschnitt wäre nützlich. Für die Erforschung historischer Sachgüter ist die oft inschriftlich genannte DRGM-Nr ein wichtiger Hinweis auf Urheber und Datierung. Entsprechendes gilt für Patente und DRP. --Alfred Löhr (Diskussion) 17:32, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Angabe "bis 1945" stimmt wohl nicht: Mir ist gerade eine Werbeanzeige von 1955 (für einziehbare Holztreppen für Dachzugänge) vor Augen gekommen, die mit der Bezeichnung "D.R.G.M." warb. (nicht signierter Beitrag von 92.224.158.210 (Diskussion) 13:26, 23. Jul 2015 (CEST))
Die gelöschte Passage zum DBGM sollte im Abschnitt Geschichte mit genaueren Daten wieder auftauchen.--Alfred Löhr (Diskussion) 00:02, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Gegenständlich? Bearbeiten

Das Wort "Muster" und das abgebildete Siegel legen nahe, dass ein Gebrauchsmuster gegenständlich sein muss, im Ggs zu einem Verfahren.
Muss vielleicht sogar ein Exemplar des Gegenstandes zur Anmeldung vorliegen? (Die sperrige Tunnelbohrmaschine könnte man dem Sachbearbeiter von unten nahebringen :-)
--Rainald62 (Diskussion) 09:28, 10. Dez. 2018 (CET)Beantworten