Diskussion:Gated Community

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E7:7F12:3101:D4A5:BE9B:4F03:DD89 in Abschnitt Noch ein Grund zur Überarbeitung

Frühere Diskussion Bearbeiten

Erste Zeile zweiter Absatz: "Beispiele für hierfür sind in Ländern zu finden" sollte verbessert werden. Communitys ? Heißt das nicht Communities?

Was ist die Qulle der "Kategorien von Gated Communities"? Woher kommen die? Wäre sehr hilfreich! Danke!

wir sind in Deutschland, da wird im Plural kein y zu ie umgewandelt. Das gibt es nur (teilweise) im Englischen. --FCN Sebi 15:07, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Sind Gated Communities eigentlich Grundgesetzkonform? Hab mal gehört, dass dies nicht so wäre. (nicht signierter Beitrag von 77.137.50.220 (Diskussion | Beiträge) 18:31, 6. Jul 2009 (CEST))

Warum sollten sie das nicht sein? --213.162.66.172 08:43, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel muss grundlegend überarbeitet werden. Gründe hierfür:

1.) Gated Communities zeichnen sich primär durch privatisieren Raum aus. Es muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass ebenfalls die gesamte Infrastruktur ebenfalls privatisiert ist. 2.) Gated Communities definieren sich nicht nur über Abgrenzung zu sonstigen (Stadt)Gebieten sondern auch dir die 1.) Nutzung von Gemeinschaftsflächen und 2.) Selbstverwaltung (<- sehr wichtig!) 3.) Die Gründe für die Entstehung und Verbreitung von Gated Communities sind vielfältig und von Land zu Land unterschiedliche. Es gibt dabei Faktoren, die eine Verbreitung erleichtern und solche, die eine Verbreitung tendenziell einschränken. (nicht signierter Beitrag von 217.87.241.16 (Diskussion) 14:40, 24. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

"Es muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass ebenfalls die gesamte Infrastruktur ebenfalls privatisiert ist." Das stimmt so einfach nicht. Es gibt GC, die tatsächlich alles, was man so zum Leben braucht, auf dem GC-Gelände bereitstellen. Andere wiederum stellen nur einige wenige Leistungen bereit. Und wieder andere sind reine Wohnquartiere mit Pförtner, deren Bewohner alle sonstigen Leistungen außerhalb des GC-Geländes in Anspruch nehmen. Mir scheint, hier wollen einige Ideologen vorangig ihre Agenda pushen. Nun soll man zu GCs seine Meinung haben, wie man will, trotzdem sind Fakten dabei anzuerkennen. --EinSelbstdenker (Diskussion) 01:01, 12. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Bei der Überarbeitung vielleicht hilfreich: www.staff.uni-mainz.de/glasze/Publikationen/Jahrbuch_Glasze.pdf -- 212.68.67.242 03:23, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Noch ein Grund zur Überarbeitung Bearbeiten

Zwei weitere Aussagen, die widersprüchlich oder ungenügend sind:

Abschnitt: Verbreitung

"Eine Erhebung im Jahr 2000 ergab, dass es in den USA mittlerweile knapp über 20.000 Gated Communitys für insgesamt mehr als neun Millionen Einwohner gibt. Daraus ergibt sich, dass 3,2% der Gesamtbevölkerung der USA in Gated Communitys leben. Darüber hinaus gibt es noch andere Wohnanlagen, die zwar nicht durch ein Tor geschützt sind, aber über andere Sicherheitsmaßnahmen verfügen. Daraus geht hervor, dass über 20 Millionen Amerikaner in Siedlungen mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen leben[5]."

Woraus gehen ergeben sich jeweils die Zahlenwerte?

a) -> 3,2 % der Ges.Bevölkerung leben in G.C.s. Welche zugrundegelegte absolute Zahl der Gesamtbevölkerung + zu welchem Jahr? b) -> Wieso geht daraus hervor, "Daraus geht hervor, dass über 20 Millionen Amerikaner in Siedlungen mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen leben wollen"? (nicht signierter Beitrag von 92.76.87.1 (Diskussion) 20:41, 28. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Auch außerhalb der USA leben viele US-Amerikaner in Gated-Communities, so zum Beispiel im Raum Kaiserslautern, oder auch in Bagdad in der sogenannten Grünen-Zone. Dort gibt es nicht etwa bloß Hausmeister und Nachtwächter die aufpassen, sondern sogar bewaffnete Wachsoldaten und Söldner.--2003:E7:7F12:3101:D4A5:BE9B:4F03:DD89 17:44, 12. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des Abschnitts „Kritik“ Bearbeiten

Im ersten Absatz heißt es unter anderem: „[…] was den sozialen Zusammenhalt der Gesamtgesellschaft gefährdet.“ Das ist eine kühne, wenn nicht unhaltbare Behauptung. Tatsache ist lediglich, daß die Mitglieder oder Bewohner einer Gated Community sich separieren, aus welchen Gründen auch immer. Den Rest der Gesellschaft (z.B. die Gesamtbevölkerung Deutschlands) muß das überhaupt nicht tangieren, wenn man einmal von der Belegung in der Regel landschaftlich attraktiver Räume absieht, die der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist besonders ärgerlich, wenn es sich um Uferabschnitte an Meer oder Seen handelt, die dann nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind (siehe hierzu beispielsweise: Starnberger See, Griebnitzsee, o.a.). Ansonsten ist durch die Separierung dieser Gated Communities eher in umgekehrter Weise eine sozialpsychische Verarmung der dort lebenden Bewohner – insbesondere von dort aufwachsenden Kindern (!) – zu befürchten. Dadurch, daß man so strikt unter sich bleibt, geht mehr und mehr das Verständnis für eine gesamtgesellschaftliche Struktur und damit wertvolle Impulse für die Sozialisation in einen Staat verloren: Solche Menschen werden oder sind auf eine ganz besondere Art asozial. Wenn sich diese Menschen von der normalen Gesellschaft zurückziehen, sich isolieren, bedeutet das eine Verarmung der geistigen Entwicklungsmöglichkeiten. Eine sogenannte soziale Inzucht ist die Folge. Diese Auswirkungen sind umso gravierender, da sich aus solchen Gesellschaftskreisen nicht selten Teile der Elite rekrutieren, die wichtige Positionen in Politik oder Wirtschaft einnehmen sollen und durch diese Art der Sozialisierung eine „Bodenhaftung“ verlieren. Deshalb scheint mir die Aufmerksamkeit eher auf solche Fehlentwicklungen zu richten sein. Nicht zuletzt im Eigeninteresse der Mitglieder solcher Gated Communities. --Jochen (Diskussion) 20:07, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

"Der Gründer einer Gated Community entscheidet in vielen Fällen auch über Mitgliedschaft und Ausschluss und ist die letzte Instanz in allen Streitigkeiten. In Gated Communities werden diese Regeln jedoch per Vertrag vereinbart und nicht einseitig gesetzt und durchgesetzt wie dies bei staatlichen Vorschriften der Fall ist." Der letzte Satz ist doch recht verkürzt. Zunächst klingt es hier so, als ginge es hier um eine gleichwertige Beziehung, und man vereinbart gemeinsame Regeln auf gleicher Basis. Dem ist, wenn man dem Artikel als ganzem Glauben darf, wohl kaum so. Etwa man schließst sich den (im Gegensatz zu den Vorschriften den Staates) sehr restriktiven Regeln der "Community" an oder man darf dort nicht wohnen. Vom Außhandeln zwischen gleichen, wie der letzte Satz sugeriert, kann man nicht sprechen. Des weiteren beruhen die staatlichen Vorschriften auf Gesetze, die in einer Demokratie ausgehandelt sind und vor allem gerade in den USA, in der tatsächlich sehr viele Kompetenzen noch bei den Gemeindeparlamenten liegen, lassen sich Vorschriften und Stadtrecht wohl von Bürgern ändern. Den (US-)Staat als willkürlichen "monolitischen Block" dazustellen (gegenüber eines "freien Zusammenschluß"), ist stark tendenzös, auch wenn es dem Einzelnen manchmal so vorkommen mag. Die Äußerung ist in diesem Fall, nicht rechts oder links, sondern libertär idiologisch. Es sei auch daran erinnert, dass es letzlich auch die staatiche Gewalt ist, die die privaten Verträge und Ordnungen schützt. Als letztes möchte ich noch auf den Artikel, hier auf wikipedia, zur Vertragstheorie hinweisen. Die letzten Sätze sollten gelöscht werden, zumal sie (wie auch) nicht mit Belegen vorsehen sind. (nicht signierter Beitrag von 141.99.64.165 (Diskussion) 12:28, 2. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Zusammenhang mit.... Bearbeiten

Auf welche Art und Weise kann man die 'Gated Community' in Verbindung mit Gentrifiezierung bringen? (nicht signierter Beitrag von 95.33.193.18 (Diskussion) 15:41, 4. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Einzelnachweise ungenügend ! Bearbeiten

Die ersten zehn Einzelnachweise des Artikels sind nicht nachvollziehbar. Was soll ein Leser mit der Angabe „Frantz 2001: 13“ oder „Wehrheim 2002: 170 f“ anfangen?! Bitte die Hinweise zur Formatierung und zu den Erfordernissen von Einzelnachweisen beachten und die Quellenangaben ausführlicher beschreiben, so dass sie nachvollziehbar sind. --Jochen (Diskussion) 14:46, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Einleitung überarbeiten Bearbeiten

In der Einleitung heißt es:

1.) "Dies führt zu einer Privatisierung ehemals öffentlicher Räume."

Diese Aussage ist - zumindest in dieser pauschalisiert formulierten Weise - einfach falsch. Wohnanlagen mit Zugangsbeschränkungen können auch auf Grundstücken errichtet werden, die zuvor ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt jedermann zugänglich waren, beispielsweise auf dem Gelände ehemaliger Kasernen (die ja selbst eine Art von Gated Community sind) oder ehemaligen Industriegelände. Darüber hinaus ist im Grunde jedes umzäunte Grundstück, das durch mehr als eine Person bewohnt wird und dessen Eigentümer nicht jeden auf sein/ihr Grundstück lässt/lassen, eine "Gated Community". Dies gilt umsomehr, sobald sich darauf mehr als ein Gebäude befindet.

2.) "Die Einwohner zeichnen sich durch eine stark ausgeprägte Homogenität aus."

Auch hier ist die Pauschalität das Problem. Welche "Homogenität" ist denn damit bitteschön gemeint? Es gibt zugangsbeschränkte Wohnanlage mit größerer oder geringerer Homogenität, je nach dem, was der Betreiber/der Eigentümer bzw. die Bewohnerschaft für Kriterien aufstellt. So sind unterschiedlichste Konzepte denkbar und in der Realität auch vorhanden. Einige zugangsbeschränkte Wohngemeinschaften beispielsweise haben als einziges Auswahlkriterium, dass man nicht vorbestraft ist. Andere wiederum stellen sehr viele Auswahlkriterien auf. Die Vielfalt ist hier nicht geringer, als in vermeintlich "öffentlichen" Wohnquartieren oder Dörfern, wo es ja auch nicht selten dazu kommt, dass einige Leute "ihr" Quartier von vermeintlich "unpassenden" Personen "säubern", seien es nun "Autonome", die Brandanschläge auf "Yuppies" verüben, "Nazis", die "Ausländer" in der Nachbarschaft drangsalieren oder "brave Dorfbewohner", die vermeintliche oder tatsächliche (Sexual-)Straftäter vertreiben.

So kann die Einleitung jedenfalls nicht bleiben, ohne absoluten POV darzustellen. Ich werde diese deshalb nach NPOV-Kriterien umformulieren, soweit nichts dagegen vorgebracht wird. Grüsse! --EinSelbstdenker (Diskussion) 00:56, 12. Mär. 2013 (CET)Beantworten

kein deutscher Begriff Bearbeiten

Sämtliche angegebenen Belege beziehen sich entweder auf die Vereinigten Staaten oder sie setzen "Gated Community" in Anführungsstriche. Begriffe, die es im Deutschen nicht gibt, sollten von Wikipedia auch nicht behandelt werden, als gäbe es sie. --217.226.95.254 09:55, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Plural Bearbeiten

Pluralform im Englischen: Gated communities, nicht Gated communitys - meiner Meinung nach, siehe en:WP. --Emeritus (Diskussion) 02:54, 7. Dez. 2017 (CET)Beantworten