Diskussion:GKV-Modernisierungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Was ist ein "me-too" Arzneimittel?

Laut angegebenen Weblinks ist immer vom Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) die Rede. Mir ist der Artikeltitel irgendwie unlesbar und schlage Verschiebung nach Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. -- fristu 16:06, 30. Sep 2003 (CEST)

macht Sinn, ist jetzt ja leider Realität :-)

Matthias

Schon passiert. Der Titel war sowieso falsch. --Anathema 20:24, 3. Jan 2004 (CET)

Patienten: fehlendes Wort Bearbeiten

"Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden in der Regel mehr von den gsetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Ausnahmen werden im Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen festgelegt."

sollte wohl

"Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Ausnahmen werden im Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen festgelegt."

heißen, oder?


"Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Ausnahmen werden in Richtlinien durch den Gemeinsamenen Bundesausschuss festgelegt."

Das ist richtig. Es muss "... nicht mehr ..." heißen. Seit 01.01.2004 heißt der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen nur noch Gemeinsamer Bundesausschuss.

Quellen: "Stichwort: Gesundheitswesen - Ein Lexikon für Einsteiger", 2. Auflage, KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG § 91 SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss § 34 Abs. 1 SGB V Ausgeschlossene Arztnei- Heil- und Hilfsmittel

Was ist ein "me-too" Arzneimittel? Bearbeiten

Das sollte vielleicht noch näher erklärt werden.

Wahrscheinlich ist da im Vorgriff schon die "me-too-Bewegung", ausgehend von den USA gemeint, oder?--Hopman44 (Diskussion) 19:32, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Überarbeiten Bearbeiten

Der Artikel ist im wesentlichen auf dem Stand von 2003 ("Ab 2004 soll es nach Genehmigung erlaubt sein, Arzneimittel zu versenden."). Dies müsste einmal auf den aktuellen Stand gebracht werden. --Jofi 10:59, 17. Apr 2005 (CEST)

Für "Apotheken" erledigt! Evtl. bald weiter, grad keine Zeit... CaspaH 24.04.2006

Patienten (Zuzahlungen beim Arztbesuch) Bearbeiten

"also maximal 80 € (mit Zahnarzt) pro Jahr"

bei Inanspruchnahme des ärztlichen Notdienstes müssten hier nochmal 10€ pro Quartal hinzugerechnet werden, oder?!? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.137.50.209 (DiskussionBeiträge) 0:11, 6. Apr. 2006 (CEST))

JA, die Notfallgebühr in Höhe von 10 Euro ist nicht die Praxisgebühr. Jedoch würde ich fast sagen, das die 10 Euro Notfallgebühr immer anfallen, nicht nur einmal im Quartal, oder?? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.57.95.167 (DiskussionBeiträge) 17:30, 7. Jun. 2006 (CEST)) Beantworten

Die Regelung ist so: Wenn es den gleichen Mediziner betrifft der den Notdienst ausführt sind die 10 € nicht fällig. Aber meist ist es durch die Bereitschaftsrotation ein anderer Mediziner. Ich kenne Fälle bei denen innerhalb 2 Wochen 6x 10 Euro gezahlt wurden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.49.148.77 (DiskussionBeiträge) 20:24, 23. Jun. 2006 (CEST)) Beantworten

"Zuzahlungen beim Arztbesuch: Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10 € Praxisgebühr pro Quartal, also maximal 80 € (mit Zahnarzt) pro Jahr, bezahlt werden. Bei Überweisungen, z. B. vom Haus- zum Facharzt, entfällt diese Pauschale." - Das stimmt so nicht. Die Praxisgebühr ist nicht für jeden Besuch beim Arzt zu zahlen, sondern für den ersten Besuch Besuch im Quartal. Außerdem ist die Praxisgebühr für jeden Arzt (genauer: für jede KBV-Arztnummer; es kann ja sein, dass ein Arzt nicht selber abrechnet, sondern zusammen mit einem Kollegen auf einer Arztnummer abrechnet) fällig, den man im Quartal besucht, sofern man keine Überweisung vorlegen kann. Überweisungen in den organisierten Notfalldienst befreien jedoch nicht von der Zahlung der Praxisgebühr für den Notfaldienst. Die Angabe einer Maximalgebühr ist meines Erachtens nicht sinnvoll, da ich im Quartal auch viele verschiedene Ärzte (ohne Überweisung) besuchen könnte und dort jedesmal die Praxisgebühr zahlen müsste. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.139.236.4 (DiskussionBeiträge) 10:31, 17. Jan. 2007 (CET)) Beantworten