Diskussion:Günter Rössler

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Güwy in Abschnitt Pornographieverbot

Dokumentationsfilm über G.R. Bearbeiten

es gibt einen Dokumentationsfilm über und mit G.R. Titel: Die Genialität des Augenblicks – Der Fotograf Günter Rössler Kinostart 13.12.2012 http://www.cinema.de/film/die-genialitaet-des-augenblicks-der-fotograf-guenter-roessler,5144810.html (nicht signierter Beitrag von 88.74.184.122 (Diskussion) 12:26, 21. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Honorar in "DM" Bearbeiten

Ein Beleg wäre sinnvoll für diese Aussage: »Die Reportage wurde vom Playboy mit 10.000 DM honoriert, von denen er, wie es in der DDR üblich war, nur 15 % erhielt«. Wollen wir wetten, daß es heißen müßte: »Die Reportage wurde vom Playboy mit 10.000 DM honoriert, von denen er, wie es in der DDR üblich war, nur 15 % in westdeutscher Währung erhielt. Der Rest wurde 1 : 1 in die Währung der DDR umgetauscht«?! --Peter (nicht signierter Beitrag von 2A02:200:3008:15:8CFA:C610:F57C:6D67 (Diskussion | Beiträge) 11:14, 3. Jan. 2013 (CET))Beantworten


Im oben erwähnten Dokufilm erzählt er selbst, er habe nur 1500 DM erhalten. Ob das aber "DDR-übliche" 15% waren wird nicht so richtig deutlich. --Alim (Diskussion) 23:26, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Pornographieverbot Bearbeiten

„Günters Aktfotos haben absolut gar nichts mit Pornografie zu tun,..“. Damit hat Stepro bei seiner Löschung eindeutig Recht. Und genau deshalb halte ich den Hinweis auf dieses Verbot nicht für unwichtig. Rösslers Aktfotos und die aller anderen namhaften Fotografen zur DDR-Zeit haben eine hohe Qualität und aus Sicht der Funktionäre - warum auch immer - die Verbotsmormen erfüllt. Vielleicht findet jemand eine Formulierung, die jeden Anschein einer Unterstellung in Stepros Sinne vermeidet.--Güwy (Diskussion) 22:40, 19. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Güwy, ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst. Welche "Verbotsnormen" wurde denn angeblich erfüllt? Aktfotos waren in der DDR natürlich nicht verboten, sondern wurden zahlreich veröffentlicht, in diversen Magazinen, vor allem in "Das Magazin" und im "Fotokino-Magazin". Gerade in der DDR war der Umgang mit nackten Menschen deutlich relaxter als in der BRD. Und auch Günters Fotos wurden regelmäßig veröffentlicht, steht doch auch im Artikel. --Stepro (Diskussion) 23:53, 19. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Stepro, mit Verbotsnormen meinte ich die Auffassung der Funktionäre von dem, was sie als pornografisch empfanden bzw. definierten. Diese Normen könnten wir jedoch nur kennen, wenn sie uns schriftlich vorlägen oder wenn wir ein grenzwertiges und (daher) als pornografisch abgelehntes Foto (von wem auch immer aufgenommen) hätten. Die Aktfotos von Rössler und anderen Fotografen wurden nur in den von Dir genannten und wenigen anderen Printmedien veröffentlicht (und meines Wissens nie in längeren Fotostrecken) - zu nennen ist dabei auch „Sibylle“ und „Modische Maschen“ - weshalb alle immer rasch vergriffen waren. Randbemerkung: „..Nacktheit [galt] in der DDR als etwas ganz Natürliches..“. Sie „wurde in der DDR bewusst, trotzig und fröhlich ausgelebt.“ (Aus Günter Rössler - Starke Frauen im Osten - Fotografien 1964 bis 2009, 2012, S. 9, ISBN 978-3-89773-703-7.) Also relaxter, wie Du schreibst. Dennoch oder deshalb (?) war von 1952 bis 1954 diese lockere und unorganisierte, fälschlicher Weise meist „FKK“ genannte Unbekleidetheit (vulgo "Nacktheit") verboten. Und erst 1982 erschien im „VEB Tourist Verlag Berlin-Leipzig“ erstmals ein Reiseführer BADEN OHNE - FKK zwischen Mövenort und Talsperre Pöhl. Im Westen herrschte dagegen in den Freikörperkultur-Vereinen (Familiensportbund XY und ähnliche) und Naturisten-Anlagen Zucht und Ordnung - mit Alkohol-, Nikotin-, Schmuck- und Piercingverboten bis in die 1980/90er Jahre; auf Bundesebene organisiert und vertreten durch den Deutschen Verband für Freikörperkultur (DFK)! Wenn es also wichtig erscheint, lassen wir ungeeignete Hinweise auf das Pornographieverbot einfach weg. Grüße,--Güwy (Diskussion) 23:47, 20. Dez. 2019 (CET)Beantworten