Diskussion:Fußgängerdiplom

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Aeranthropos in Abschnitt ein paar Fragen

ein paar Fragen Bearbeiten

Welche Sanktionen drohen bei der Teilnahme am Straßenverkehr ohne Fußgängerdiplom? Ist das Fußgängerdiplom im Führerschein für Kfz. enthalten? Unter welchen Bedingungen, welche Klasse, in welchen Jahr erworben? Ist das Fußgängerdiplom Voraussetzung für die Zulassung zur Radfahr-Ausbildung? Ist eine geregelte Ausbildung Voraussetzung zur Prüfungszulassung? Gibt es weitere Zulassungsbedingungen, Sehtest, MPU, etc.? Gelten etwaige Regelungen europaweit? Welche Nationalen Regelungen gibt es? Wie ist das außerhalb Europas? --Diwas (Diskussion) 01:43, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wie schon aus dem Beitrag hervorgeht, handelt es sich beim FD um eine etablierte pädagogische und didaktische Maßnahme der Verkehrserziehung, um Kinder zu möglichst sicheren und selbstständigen Fußgängern im Straßenverkehr zu machen. Es basiert auf Freiwilligkeit und Einsicht. Kindern drohen keine Sanktionen wie beim Schulschwänzen. Es geht auch nicht um die hohen Ansprüche, die an kraftfahrende Erwachsene zu stellen sind und nicht um eine Festlegung in der Straßenverkehrsordnung. Massen von Formalien haben in einer kindgemäßen Methode keinen Platz. Das dem Erfolgreichen winkende "Diplom" soll motivieren. Es wird streng nur nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung ausgestellt und enthält die entsprechenden Daten und Unterschriften der Schule und der Prüfer. Sehtests- und Hörtests bei Erstklässlern sind heute außerhalb des Fußgängerdiploms weitestgehend üblich, um dem Unterricht folgen zu können. Das FD stellt keine zwingende Voraussetzung für die Radfahrprüfung dar, wird aber als sinnvoller Aufbau empfohlen. Die Ausgestaltung ist nicht starr vorgegeben, sondern richtet sich flexibel nach den örtlichen Gegebenheiten und verkehrstechnischen Möglichkeiten des kindlichen Umfeldes. Nach meiner Kenntnis ist die Methode FD im deutschen und europäischen Raum, aber auch z.B. in den USA weit verbreitet.--Aeranthropos (Diskussion) 10:30, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ist mit dem „deutschen … Raum“ der deutschsprachige oder nur der bundesdeutsche gemeint? -- Peter Gröbner -- 10:09, 25. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das FD wurde nach meinen Recherchen nach einer Erprobungsphase 1976 erstmals publiziert und verbreitete sich dann entspr. Internet über die Verkehrswachten und Ministerien relativ schnell über alle deutschen Bundesländer und in das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz, Elsaß, Dänemark etc.), s. z. B. Österreich Das Fußgängerdiplom - Vom Spielraum zum Verkehrsraum ---Aeranthropos (Diskussion) 11:01, 25. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Danke für deine ausführliche und informative Antwort. Ich muss zugeben, dass bei näherem Hinsehen hier aus dem Artikel schon ziemlich klar hervorgeht, dass es keine rechtliche Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Radfahrausbildung ist, sondern ein symbolische Funktion hat. Grüße --Diwas (Diskussion) 15:25, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das FD hat wie die Radfahrprüfung eine didaktisch-methodische Bedeutung, keine verkehrsrechtliche. Es ist als Hilfe für die Kinder gedacht, spielerisch, also kindgemäß, in den Verkehrsumgang hineinzuwachsen. Es steht kein Polizist mit dem Strafzettel daneben, wenn mal etwas noch nicht klappt.--Aeranthropos (Diskussion) 16:40, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zeitlicher Umfang Bearbeiten

Seinen Platz hat es am Schulbeginn, wo es im Rahmen der lehrplanmäßigen Verkehrserziehung das volle Stundenvolumen des ersten Schuljahrs nutzt. Das verstehe ich so, dass im gesamten ersten Schuljahr (grob überschlagen 1000 Stunden) in allen Fächern ausschließlich Dinge behandelt werden, die zumindest nebenbei der Erlangung des Fußgängerdiploms dienen. Ist das so? Grüße --Diwas (Diskussion) 12:09, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, -gemeint ist natürlich "das volle Stundenvolumen der lehrplanmäßigen Verkehrserziehung". Das sind -je nach Bundesland- 25-30 Lehrplanstunden im ersten Schuljahr. Hinzukommen können -je nach Entscheidung der jeweiligen Fachlehrkraft- Anteile aus anderen Fächern. So kann z.B. der Lese- und Schreibunterricht verkehrserzieherische Texte lesen und schreiben lassen. Ich überarbeite mal den Satz.--Aeranthropos (Diskussion) 14:48, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten