Diskussion:Friedrich von Bieberstein
Wie im Artikel Johann von Bieberstein ist auch dieser Artikel von zweifelhaften Wert. Das Problem ist wiederum die einseitige Benutzung steinalter Literatur, diesmal allerdings gepaart mit einer Reihe vollkommen unerklärlicher "Erfindungen" des/der Artikel-Autors/en. Einige Punkte:
- Friedrichs Vater Johann I. v. B. muss 1310 noch gelebt haben, wenn er tatsächlich ein Heer Hzg. Heinrichs III. gg. Kletzko geführt haben soll (überhaupt macht es wenig Sinn, dass er 16jährig bereits 3 Kinder - Johann, Friedrich und eine Tochter - gezeugt haben soll). Ggf. handelt es sich um Friedrichs Bruder Johann II. v.B. Ein vll. noch eindrucksvolleres Indiz Bibersteinscher Nähe zu den Hzg. v. Sagan/Glogau ist die Übergabe der Burg Sagan als Unterpfandes der Teilung des Hzgt. an den "getreuer Ritter" Johann von Biberstein 1312. (vgl. Heinrich: Geschichte des Fstm. Sagan. 1911, S. 14. (online [fbc.pionier.net.pl/owoc/advanced-search hier] zu finden)
- völlig absurd ist der Absatz über Marienthal, zumal Herrmann nichts dergleichen behauptet. Weder wurde es durch die Bibersteiner gegründet (Gründer ist 1234 Kg. Wenzel I.) noch hatten die Bibersteiner Besitz auf dem Eigen. (zu Marienthal und Eigen NLM 47 und 78)
- Eine besondere Position der Bibersteiner am Hof Karls IV. oder Kg. Johanns scheint mir jedenfalls bis 1357 grundsätzlich erstmal zweifelhaft, schon ob ihrer ständigen Erwähnung im Dunstkreis der Sagan/Glogauer Herzöge. Die Anwesenheit im Nov. 1344 deutet nach Sagan (vgl. Reg. Bo. IV, S. 596) zumal Friedrich in keiner anderen Urkunde dieses Zeitraums als Zeuge zu finden ist. Das gleiche gilt übrigens auch für seine evtl.e (ein urkundlicher Beleg wäre nett) Beteiligung am 1. Italienzug Karls. Das Friedrich sich im FJ 1348 in Prag aufgehalten habe, ist angesichts des allgemeinen Landtages nicht überraschend, sagt aber noch nichts über seine Bedeutung bei Hofe. Vollkommen aus der Luft gegriffen ist seine Beteiligung an der Universitätsgründung.
- Die Geschichte des "Falschen Woldemars" ist herrlich naiv dargestellt. Friedrich war dabei, fein, aber den Rest überlässt man doch besser dem Hauptartikel.
- Woraus sich begründet, dass aus dem Vorfall 1349 eine Fehde entstanden sein soll, ist mir unklar. Insgesamt ist die Episode gleich an 2 Stellen ein Beispiel erfolgreicher Konfliktregulierung. 1. Verhandelten Görlitzer und Friedrich in Tauchritz über den "Landfrieden" (Friedrich "globte ... der stat zw helfin off alle ire vinde, dye der stat vnnd dem lande schedlich weren"), also einem allgemeinen Regime zur Friedenswahrung (ein solches Arrangement hatte Görlitz noch im 15. Jh. mit den Bibersteinern). Der Vorfall um v. Rackwitz entspinnt sich erst im Nachhinein, nämlich als die Görlitzer von Tauchritz zurückreiten (der Druck von Kloß im Laus. Mag. 1772, 214-216 "dovon" statt "davor" macht im Kontext keinen Sinn) und auf v. Rackwitz treffen. Einiges spricht dafür, dass es sich bei dem daraufhin in und und vor der Stadt (nicht Burg) Friedland entbrennendem Kampf um ein Missverständnis (und ggf. auch eine Übertretung der Görlitzer, sofern die Vereinbarung von 1349 den späteren Regelungen entsprach) handelte, die Bibersteiner standen zu dieser Zeit immerhin auch in Steit mit dem Bischof von Meißen. (vgl. Johann v. Guben ad 1347 und CDSR II.1, Nr. 450) Vor allem ging die Initiative um die Wiedergutmachung von Friedrich v. Bib. aus, nachzulesen bei Jecht Görlitz 1926, 83f.
- Die Bildbeschreibung zur Landeskrone ist aberwitzig, weder geht die Burg auf 1268 zurück (sie ist damals erstmalig erwähnt) noch ist diese Burg heute noch zu bestaunen (sie wurde 1445 abgebrochen).
- Die Urk. v. 8.11.1357 (Reg.Bo. VI, Nr. 683) ist nicht in Weißwasser/Oberlausitz (damals ein unbedeutendes Dorf, sofern es - erstgenannt 1552 - überhaupt existierte) sondern Bělá pod Bezdězem ausgestellt, wo zu dieser Zeit ein Regionallandtag abgehalten wurde. Zu prüfen wäre einmal, ob diese Lehnsanerkennung (!) an Ks. Karl nicht mit der Fehde mit Hzg. Heinrich V. in Zusammenhang steht (SRSil I, 150, 190). Was man mit seinem 2. Absatz sagen will, ist mir vollkommen unverständlich. Die Urkunde besagt schlicht, dass Friedrich seine Lehen im Hzgt. Glogau und der OL als von Karl erhaltene Lehen (wobei der Hammer ist, dass er die Lehen im Glogauschen wahrscheinlich nicht von Karl, sondern vom Hzg. zu Lehn hat!) und seine Eigengüter Friedland und Hammerstein als zu Böhmen gehörig anerkennt. Keineswegs sind die alle verpfändet, sondern Friedrich betont nur ausdrücklich, dass diese Lehnsanerkennung auch für die verpfändeten Güter gilt. Hier kommt evtl. wiederum das Eigeninteresse Friedrichs ins Spiel, der vll. fürchtete, dass diese verpfändeten Güter ihm durch den Hzg. entfremdet werden und darum bei Karl um Unterstützung buhlt.
- Die Urkunde 1357 nennt im Übrigen auch noch die Burg Hamrštejn als Bibersteinschen Eigenbesitz.
- Die andere Urk. von 1357 ist verschollen (Hirtz/Helbig, RegBo). Der einizige der davon berichtet ist m.W. Wabst. Dem Inhalt nach ist sie recht unstrittig, da die Bibersteiner schon zu Zeiten Heinrich v. Leipas aus der Zittauer Landvogtei ausgeschieden sind (ZUB, Nr. 160) In dem Sinne handelt es sich nur um eine Bestätigung von Seiten Karls, der wohl bereits 1343 ein solches Privileg für die Güter im Land Görlitz und im Hzgt. Glogau ausgestellt hatte. (RI VIII, 6412)
Fazit: So wie er dasteht ist der Artikel unbrauchbar. Er scheitert dabei die Person FvB angemessen zu beleuchten (die Beziehung zu den Herzögen von Glogau/Sagan, die Erwerbspolitik Friedrichs, die Beziehungen zu Böhmen, Burgenbau Hammerstein?, die Beziehungen zu den Städten der Oberlausitz) und verbreitet dazu noch reichlich Halb- und Unwahrheiten. Einige grundlegende Hilfsmittel um dem abzuhelfen habe ich in der Diskussion zum Artikel Johann von Bieberstein genannt. 87.172.181.114 00:26, 2. Apr. 2012 (CEST)