Jüdische Herkunft nicht Grund des Entzugs der Lehrbefugnis Bearbeiten

Im Artkel wird die Beendigung der Institutsleitung missverständlich erklärt: "... das er bis zum Entzug der Lehrbefugnis aufgrund seiner jüdischen Herkunft durch die Nationalsozialisten 1933 leitete". Die sogenannte jüdische Herkunft, wie sie in der NS-Ideologie definiert wird, war und ist innerhalb dieser Ideologie ein willkommener Grund zum Entzug der Lehrtätigkeit; jüdische Vorfahren können jedoch nicht für eine Erklärung in wikipedia taugen. Im Text des Artikels erscheinen die Nationalsozialisten lediglich als Vollstrecker eines Grundes, den Lewy liefert: seine jüdischen Wurzeln. Dieser Umstand ist sachlich weder zutreffend, noch gewöhnungsdienlich. Jüdische Vorfahren sind für niemanden in der NS-Zeit ein Grund, den er seinen Verfolgern - die sich einer selbst gebastelten Definition, was jüdisch ist, bedienen - liefert. Ein weiteres Problem: In 1933 konnten sich die Betreiber für die Entfernung von Personen aus Ämtern noch nicht auf NS-staatliche Gesetze berufen (erst ab 1935), sondern lediglich auf den in maßgeblichen Kreisen kursierenden Rassen- und Selbstgeltungswahn (Karriere/Opportunismus). Diese wären als Ursachen für die Entfernung von Lewy zu erforschen und spielten, wie an anderen Orten auch, u. a. für die NS-Gesetzgebung eine Rolle.

Folgender Vorschlag zur Änderung des Passus: "... das er bis zum Entzug der Lehrbefugnis durch Nationalsozialisten 1933 leitete."--Emmaus Disk 11:52, 8. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Er wurde auf Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus seiner Lehrtätigkeit entlassen. Hab das dergestalt geändert. --MacCambridge (Diskussion) 19:30, 10. Jul. 2021 (CEST)Beantworten