Diskussion:Franz von Taxis

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von GüntherAnders in Abschnitt Zum Postvertrag von 1516

Zum Postvertrag von 1516 Bearbeiten

Laut Prof. Wolfgang Behringer hat es der Postvertrag von 1516 explizit ermöglicht, dass gerade auch Privatpersonen die Post nutzen konnten. In seinem Buch „Im Zeichen des Merkur. Reichspost und Kommunikationsrevolution in der Frühen Neuzeit“ heißt es: „Die mit dem Postvertrag von 1516 ermöglichte Nutzung der Postlinie durch private Interessenten leitete eine Entwicklung ein, deren Tragweite zunächst wohl kaum vorhersehbar oder planbar war.“ (Seite 75) Bitte um Prüfung (nicht signierter Beitrag von GüntherAnders (Diskussion | Beiträge) 14:42, 29. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Der Passus im Original-Vertrag ist sehr strittig. Gesagt wird, dass die Stafetten nicht für private Zwecke abgehen dürfen, bzw. dass private Belange nicht die Stafetten aufhalten dürfen. Originaltext des Vertrags (Zitat): „Item que lesdicts commis ne feront courir lesdicts postes, si non pour les lettres et affaires du roy.“ Wörtliche Übersetzung von Joseph Rübsam, Archivar im Thurn-und-Taxis-Archiv und Postgeschichtler (Zitat): „Item sollen die genannten Geschäftsführer (eig. Anm. gemeint sind Franz und Johann Baptista von Taxis untergeordnete Geschäftsführer „Commis“) die besagten Posten (eig. Anm. gemeint sind die Stafetten) nicht abgehen lassen, es sei denn für die Briefe und Angelegenheiten des Königs.“ Mit dem König ist der spanische König und Herzog von Burgund Carlos gemeint. Beleg: Joseph Rübsam: Johann Baptista von Taxis, Herdersche Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1889, S. 219.
Den strittigen Nebensatz im Artikel werde ich tilgen, da der Passus lt. Vertrag mehrdeutig ist. --Gudrun Meyer (Disk.) 16:07, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Klasse, Herzlichen Dank für Ihren Hinweis! (nicht signierter Beitrag von GüntherAnders (Diskussion | Beiträge) 09:28, 30. Apr. 2021 (CEST))Beantworten