Diskussion:Franz Vogelsang
Sämtliche Angaben sind mit Originalbelegen nachweisbar, diese sind im Familienbesitz. Ihr wollt doch nicht, dass ich die Ernennungsurkunden hier einstelle? Es ist richtig, dass er 1937 erst "richtiger" Regierungspräsident war, davor stellvertrender Reg.Präs.(wie ausgeführt). Ofiziell endeten die Funktionen mit Kriegsende.Der Fall Aachen war anders, da die Stadt schon 1944 besetzt wurde und damit die Position obsolet wurde. Mfg Armin Vogelsang (nicht signierter Beitrag von WI22O07K (Diskussion | Beiträge) 15:23, 25. Okt. 2011 (CEST))
- Textpassage wurde von mir im Beitrag an geeigneter Stelle angebracht. --Seeteufel 16:57, 25. Okt. 2011 (CEST)
Vorstand Kölnischer Kunstverein
Bearbeiten- "Zugleich wurde er im Juli 1933 in den Vorstand des [[Kölnischer Kunstverein|Kölnischen Kunstvereins]] aufgenommen.<ref>Ute Haug: ''Der Kölnische Kunstverein im Nationalsozialismus. Struktur und Entwicklung einer Kunstinstitution in der kulturpolitischen Landschaft des 'Dritten Reichs'', Dissertation, Aachen 1998, Seite 32 ([http://sylvester.bth.rwth-aachen.de/dissertationen/2002/072/02_072.pdf pdf-Datei])</ref>"
Dem Support-Team liegt ein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass Vogelsang ebenfalls (städtisch) delegiertes Mitglied der Gremien
- für Finanzfragen und die Verwaltung der Beteiligungen der Stadt an Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- für Hypothekenanstalt
- Sparkassenvorstand
- für Kunst und Wissenschaften
- für Grundstücks- und Bauwesen
- für Angelegenheiten der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke ferner Vertretung der Stadt:
- im Kuratorium der Universität
- Messe- und Ausstellungs-GmbH
- Arbeitsausschuss der Messe- und Ausstellungs-GmbH
- Handwerkerschule
- im Vorstand des Kunstgewerbevereins und Kunstvereins
- im Ausschuß für die Theaterpensionsanstalt
- im Kuratorium der Hochschule für Musik
- Gemeinnützige A.G. für Wohnungsbau
- im Aufsichtsrat der Köln-Bonner Eisenbahnen A.G.
- im Aufsichtsrat der Kölner Gas-GmbH
war. Die Delegation in diese Institutionen erfolgte im gleichen Akt wie diejenige in den Kunstverein. Es stellt sich die Frage nach der enzyklopädischen Relevanz ausgerechnet dieser Funktion, die er offenbar weder durch besondere künstlerische Kompetenz oder durch eine Wahl des Kunstvereins, sondern durch Ernennung aus seiner städtischen Funktion heraus erhielt. Sollten wir sie dann überhaupt erwähnen? --Superbass 23:21, 20. Dez. 2011 (CET)