Diskussion:Franz Vogelsang

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Superbass in Abschnitt Vorstand Kölnischer Kunstverein

Sämtliche Angaben sind mit Originalbelegen nachweisbar, diese sind im Familienbesitz. Ihr wollt doch nicht, dass ich die Ernennungsurkunden hier einstelle? Es ist richtig, dass er 1937 erst "richtiger" Regierungspräsident war, davor stellvertrender Reg.Präs.(wie ausgeführt). Ofiziell endeten die Funktionen mit Kriegsende.Der Fall Aachen war anders, da die Stadt schon 1944 besetzt wurde und damit die Position obsolet wurde. Mfg Armin Vogelsang (nicht signierter Beitrag von WI22O07K (Diskussion | Beiträge) 15:23, 25. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Textpassage wurde von mir im Beitrag an geeigneter Stelle angebracht. --Seeteufel 16:57, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Vorstand Kölnischer Kunstverein

Bearbeiten
"Zugleich wurde er im Juli 1933 in den Vorstand des [[Kölnischer Kunstverein|Kölnischen Kunstvereins]] aufgenommen.<ref>Ute Haug: ''Der Kölnische Kunstverein im Nationalsozialismus. Struktur und Entwicklung einer Kunstinstitution in der kulturpolitischen Landschaft des 'Dritten Reichs'', Dissertation, Aachen 1998, Seite 32 ([http://sylvester.bth.rwth-aachen.de/dissertationen/2002/072/02_072.pdf pdf-Datei])</ref>"

Dem Support-Team liegt ein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass Vogelsang ebenfalls (städtisch) delegiertes Mitglied der Gremien

  1. für Finanzfragen und die Verwaltung der Beteiligungen der Stadt an Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  2. für Hypothekenanstalt
  3. Sparkassenvorstand
  4. für Kunst und Wissenschaften
  5. für Grundstücks- und Bauwesen
  6. für Angelegenheiten der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke ferner Vertretung der Stadt:
  7. im Kuratorium der Universität
  8. Messe- und Ausstellungs-GmbH
  9. Arbeitsausschuss der Messe- und Ausstellungs-GmbH
  10. Handwerkerschule
  11. im Vorstand des Kunstgewerbevereins und Kunstvereins
  12. im Ausschuß für die Theaterpensionsanstalt
  13. im Kuratorium der Hochschule für Musik
  14. Gemeinnützige A.G. für Wohnungsbau
  15. im Aufsichtsrat der Köln-Bonner Eisenbahnen A.G.
  16. im Aufsichtsrat der Kölner Gas-GmbH

war. Die Delegation in diese Institutionen erfolgte im gleichen Akt wie diejenige in den Kunstverein. Es stellt sich die Frage nach der enzyklopädischen Relevanz ausgerechnet dieser Funktion, die er offenbar weder durch besondere künstlerische Kompetenz oder durch eine Wahl des Kunstvereins, sondern durch Ernennung aus seiner städtischen Funktion heraus erhielt. Sollten wir sie dann überhaupt erwähnen? --Superbass 23:21, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten