Diskussion:Franz Petermann

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Iwesb in Abschnitt Tatsachen und Behauptungen
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Institut Bearbeiten

Das ist ein Artikel zu einer Person. Dass diese Person, auch in leitender Stellung, bei einer Einrichtung gearbeitet hat, gegen die auch ermittelt wurde, rechtfertigt keine entsprechende Erwähnung im Personenartikel. --gdo 15:16, 9. Jun. 2016 (CEST) Im Übrigen ist das ganze 2,5 Jahre her, ohne dass es ersichtlich irgendwie zu einer Anklage gegen irgend jemanden gekommen wäre. --gdo 15:17, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

+1 M.E. gueltiges Argument. Die Begruendung der IP ist allerdings nicht ausreichend und wurde bereits hier widerlegt. Vermutl. kommt jetzt gleich die Sperre wegen EditWar MfG -- Iwesb (Diskussion) 15:44, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
+1, jetzt nachvollziehbar, anders als bei den bisherigen Retouren durch die IP. --Wdd (Diskussion) 16:15, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Ermittlung erfolgt nicht gegen die Einrichtung, sondern gegen die Person, daher ist die Erwähnung berechtigt. Auch wenn "das ganze 2,5 Jahre her" ist, handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Genau darauf stützt sich "die Person" ja, wenn sie keine Aussagen gegenüber den lokalen Medien machen will.--Peter Franzius (Diskussion) 17:43, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

juristisch richten sich Ermittlungen in Deutschland gegen natürliche Personen oder gegen unbekannt. Tatsächlich gibt die Quelle aber nichts dazu her, denn sie schreibt von Ermittlungen gegen das Institut (was insofern auch schon Zweifel an einer sorgfältigen Recherche aufwirft, vgl. hierzu ausdrücklich WP:Q). Ob das Verfahren noch läuft oder längst eingestellt ist, wissen wir nicht. Der Presse war jedenfalls nach meiner Recherche seit Dezember 2014 nichts mehr zu der Thematik zu entnehmen, insbes. auch keine Mitteilung über eine Anklage oder eine Einstellung. Was bleibt also übrig? Vor 2,5 Jahren wurde mal gegen (vermutlich) Unbekannt im Umnfeld des Instituts ermittelt. Das reicht m.E. nicht aus, um die unvermeidliche Prangerwirkung eines solchen Vorfalls in einem Artikel über eine konkrete Person stehen zu lassen. --gdo 18:35, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Das geht mir hier etwas durcheinander. Jetzt steht über das Institut nur ein Satz: "1995 gründete er das interdisziplinäre Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation das er seitdem als Direktor leitet." Als Einzelnachweise werden im folgenden Absatz nur seine eigenen Aufsätze genannt - also keine unabhängigen Quellen. Über das Institut, das ja seit 20 Jahren besteht, lässt sich bestimmt mehr herausfinden. Interessant finde ich z.B.: "Zusammen mit seiner Ehefrau baute er 2008 eine Ambulanz für Kinder und Jugendliche auf, um schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Angststörungen und depressiven Störungen zu forschen und zu arbeiten." (Quelle: „Psychologische Hilfe für Kinder“, Bericht am 24. Juni 2013, VERDENER NACHRICHTEN, Seite 18) [1]. Dass manchmal gegen Institute ermittelt wird - insbesondere wenn der Verdacht des Abrechnungsbetruges besteht - ist nicht so ungewöhnlich. Fraglich ist, ob das hier relevant ist und mit der Person des Direktors zu tun hat. Wir sollten uns auf Tatsachen beschränken. Aktuell gab es Ende Mai einen Bericht von Radio Bremen über einen Verdacht [2] - mehr nicht. Nach meiner Beobachtung werden seit einiger Zeit in viele Wikipedia-Artikel aktuelle Meldungen hineingeschrieben. Das ist nicht der Sinn einer Enzyklopädie. Ob hier ein Zusammenhang zwischen den aktuellen Ermittlungen und den Untersuchungen des Jahres 2013 besteht und inwieweit das etwas mit der Person zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ob das enzyklopädisch relevant ist, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall war der Artikel stark verbesserungswürdig. Komplette Reverts wegen zweifelhafter Änderungen sind jedoch auch nicht gerade hilfreich. Vielleicht ist hier eine differenzierte Sichtweise möglich? Ich zitiere mal aus den Prinzipen: Grundsätzlich ist – wie bei jedem anderen in einem Artikel erwähnten Faktum – eine Prüfung der enzyklopädischen Relevanz notwendig. In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten: „schädige niemanden“. Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie, keine Tageszeitung. Es ist nicht unsere Aufgabe, Sensationen zu veröffentlichen oder prickelnde Gerüchte zu verbreiten. --Fmrauch (Diskussion) 22:31, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Tatsachen und Behauptungen Bearbeiten

"In den 1980er und Anfang der 1990er Jahre begründete er im deutschen Sprachraum das Fach Klinische Kinderpsychologie." In dem verlinkten Artikel Klinische Kinderpsychologie kann ich keine belegbaren Aussagen dazu finden. Wo ist die Quelle dafür? Wenn es keine Belege für diese Behauptung gibt, dann wird dieser Satz gelöscht. So sind die Regeln hier - ganz einfach! --House1630 (Diskussion) 10:59, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Muesste - gem. WP-Regeln - tatsaechlich durch Sekundaerliteratur belegt werden. Wenn man sich die Publikationsliste von FP (z.B. bei der DNB - "aelteste zuerst") ansieht, dann kann die Aussage an sich allerdings nicht ernsthaft bezweifelt werden. Meint -- Iwesb (Diskussion) 11:17, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten